Beschlussvorlage - BV/AVK/180/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Im Frühjahr 2022 läuft nach 2 Jahren der bestehende Leasingvertrag für das Dienstfahrzeug des Amtes aus.

 

Derzeit ist ein VW Polo Benziner im Einsatz. Die jährliche Laufleistung beträgt ca. 10.000 km, die Wartung und Verschleißreparaturpauschale sind in der Leasingrate eingeschlossen.

 

Folgende Angebote liegen dem Amt vor:

 

 

Gesamtkosten ohne Leasing

Leasingrate monatlich

Leasing p.a.

Bemerkungen

Jetziger VW Polo (Benziner)

 

196,35 Euro

2.356,20 Euro

 

Neuer VW Polo (Benziner)

20.504,20 Euro

201,00 Euro

2.412,00 Euro

 

VW Golf

(eHybrid)

33.800,00 Euro

331,00 Euro

3.972,00 Euro

Kleinste verfügbare Klasse

VW ID.3 (Elektroantrieb)

30.243,70 Euro

319,00 Euro

3.828,00 Euro

 

 

r ein Fahrzeug mit Hybrid-Antrieb entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 1.560,- Euro p.a. und für ein Elektrofahrzeug 1.416,- Euro p.a.

 

Lademöglichkeiten

 

Grundsätzlich können Elektrofahrzeuge über Steckdosen geladen werden. Der Ladevorgang dauert jedoch ca. 10 Stunden. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, da normale Steckdosen nicht für diese dauerhafte Beanspruchung vorgesehen sind und es zu Überlastung, Kurzschlüssen etc. kommen kann.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Wallbox. Diese gibt es zu unterschiedlichen Konditionen in Abhängigkeit der Kilowattzahl, welche genutzt werden soll. Je höher die KW-Zahl desto schneller ist der Ladevorgang beendet. Die kleinsten Wallboxen fangen bei ca. 500 Euro an und gehen bis zu 1.500 Euro. Hierbei sind noch nicht eventuelle Kosten für erforderliche Um- oder Ausbauarbeiten an der vorhandenen E-Anlage sowie die Schaffung eines Anschlusses berücksichtigt.

 

Hier stellt sich auch die Frage, ob das Amt eine öffentliche/ nichtöffentliche Ladestation betreiben möchte, um Synergieeffekte mit geplanten PV-Anlagen zu nutzen. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob dies gewünscht ist.

 

a)      rdermöglichkeiten

 

r öffentliche Kommunen gibt es eine Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen KliFöKommRL M-V). Für Klimaschutzprojekte ist eine Projektförderung von 50 %, in Ausnahmefällen von bis zu 80 % vorgesehen.


Eine Förderung ist jedoch nur bei einer Investitionssumme von mehr als 20.000 EUR möglich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, die Mittel für die Anschaffung eines Benziner/Hybrid/Elektro (Nichtzutreffendes streichen) - Dienstfahrzeuges im Haushalt 2022 zu berücksichtigen


Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, die Mittel für die Errichtung einer Wallbox/ einer nichtöffentlichen Ladestation/ einer öffentlichen Ladestation (Nichtzutreffendes streichen) im Haushalt 2022 zu berücksichtigen

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Schätzungen des Amtes wären für die Errichtung einer Ladestation ca. 10.000 Euro und für den Leasingvertrag eines Elektrofahrzeuges ca. 4.000,- Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

Gegebenenfalls Pacht für Ladestation auf dem Grund der Gemeinde Broderstorf und notwendige Umbauarbeiten.

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Anlagen

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