Beschlussvorlage - BV/HBA/313/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 41a der KV M-V tragen die Gemeinden dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.

Insbesondere bei der Planung von baulichen Anlagen (z.B. kommunale Gebäude oder Bushaltestellen) sind dabei die Interessen der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

 

Sofern keine örtliche Vertretung besteht, ist dafür der Behindertenbeirat des LK Rostock zuständig.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch zielführender und sinnvoller, für diese Aufgabe eine Bürgerin oder einen Bürger aus dem Amtsgebiet zu gewinnen. Es wird daher die Bestellung eines Behindertenbeauftragten für das Amt Carbäk empfohlen.

 

Bei grundsätzlicher Zustimmung durch den Amtsausschuss ist die Hauptsatzung des Amtes Carbäk entsprechend anzupassen.

Es wird vorgeschlagen, sich dabei an der entsprechende Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen zu orientieren:

 

 

§ 6 a Behindertenbeauftragte/r

Die Gemeindevertretung bestellt eine/n Behindertenbeauftragte/n zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.

Die/der Behindertenbeauftragte ist verpflichtet, ihre/seine Aufgaben in Zusammenhang und Abstimmung mit der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister wahrzunehmen.

Die/der Behindertenbeauftragte kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, die das Leben der Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde betreffen.

Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen berühren könnten, ist die/der Behindertenbeauftragte hierüber rechtzeitig zu informieren.

Der/dem Behindertenbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gegenüber der Gemeindevertretung und seinen Ausschüssen zu geben, sofern es um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter oder älterer Menschen geht.

Alle Ausschüsse der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen haben die/den Behindertenbeauftragte/n in seiner Arbeit in vollem Umfang zu unterstützen.

Die/der Behindertenbeauftragte erstattet die/dem Bürgermeister/in regelmäßig einen Bericht über ihre/seine Tätigkeit.

Für Fahrten in Ausübung ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält die/der Behindertenbeauftragte eine Vergütung entsprechend des Landesreisekostengesetzes M-V.
Für fachbezogene Sach- und Hilfsmittel, sowie Büromaterial, stellt die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen jährlich bis zu 350,00 Euro zur Verfügung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, dass für das Amt Carbäk ein Behindertenbeauftragter bestellt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den noch festzulegenden Regelungen der Hauptsatzung und sind abhängig von der Höhe einer möglichen Aufwandsentschädigung, von möglichen Fahrkosten sowie möglichen Sachkosten.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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