BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/513/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung von Broderstorf hat am 05.05.2021 den geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 14 zugestimmt (Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit drei Vollgeschossen + Staffelgeschoss im Norden des Plangebietes und von Einfamilienhäusern (mit ein bis zwei Geschossen) im übrigen Geltungsbereich, s. städtebaulicher Entwurf vom 15.04.2021).

 

Im Süden des Plangebietes soll ein weiteres Grundstück eines benachbarten Flächeneigentümers für ein behindertengerechtes Wohnprojekt erschlossen werden.

 

Im Rahmen der weiteren Abstimmungen der Grundstückseigentümer wird folgende Ergänzung zur Entwicklung des Baugebietes vorgeschlagen:

Es erfolgt eine direkte Zufahrt zum befestigten Platz der Weihnachtsbaumplantage. Das Grundstück in zweiter Reihe erhält eine separate, private Zufahrt. Das Baugebiet r Einfamilienhäuser wird in östliche Richtung auf dem derzeitigen Gelände der Weihnachtsbaumplantage um 25 m erweitert, um 3 zusätzliche Baufelder für Eigenheime zu schaffen. Da die zusätzlichen Flächen in einer Tiefe von 25 m über den derzeitigen Stand der Wohngebietsausweisung im Flächennutzungsplan hinausgehen, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Bebauungsplan angepasst werden. Das Planverfahren des Bebauungsplanes ist als reguläres, zweistufiges Verfahren mit Umweltbericht durchzuführen.

 

Die Gemeinde wird gebeten, den ergänzten Planungszielen zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 den geänderten Planungszielen im Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 14 der Gemeinde Broderstorf (ehemaliges LPG-Gelände), nämlich die Einbeziehung weiterer Flächen im Süden des Plangebiets zur Realisierung eines behindertengerechten Wohnprojekts des Grundstückseigentümers zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden anteilig von den Grundstückseigentümern übernommen, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Die entsprechende Regelung erfolgt im städtebaulichen Vertrag.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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