BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEL/011/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Projektes Poppendorfer Technologie Zentrum (PTZ)
1. Schritt Machbarkeitsstudie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Nico Edelhäuser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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05.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Bürgermeister Herr Wallis schlägt zur Wirtschaftsförderung und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft die Errichtung eines Poppendorfer Technologie Zentrums (PTZ) vor.
Das Technologiezentrum soll den Industriestandort erweitern und zukunftsfähig sichern.
Schwerpunkt des Technologiezentrums soll die Forschung und Umsetzung von Projekten im Bereich kohlenstofffreier Wasserstofftechnologien und von Ammoniak sein.
Mit dem PTZ sollen optimale Rahmenbedingungen für innovative Firmen, junge Unternehmen und Neugründungen, mit Einbindung in Netzwerke aus hochqualifizierten Wissenschaftspartnern und deren Forschungsaktivitäten und Praxiserfahrungen, geschaffen werden.
Es ist geplant die gesamte Maßnahme mithilfe von Fördermittel umzusetzen.
Die geschätzten Kosten und weitere Informationen können der Anlage entnommen werden.
Bei der Projektvorstellung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass vor Beginn der Umsetzung eines solchen Projektes eine Machbarkeitsstudie
erstellt werden muss.
Daher ist vorgesehen im ersten Schritt eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durchzuführen. Für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sind Fördermittel über die Infrastrukturrichtlinie beantragt worden.
Für die Machbarkeitsstudie werden Kosten in Höhe von 150.000,00 geschätzt. Bei einer beantragten Zuwendung von 75% verbleibt für die Gemeinde Poppendorf ein Eigenanteil von 37.500,00 Euro.
Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Einem vorzeitigem Maßnahmebeginn wurde zugestimmt.
Die Machbarkeitsstudie war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt und daher unvorhergesehen. Sie ist zwingend im Haushaltsjahr 2021 durchzuführen, um den Beginn des Projektes „PTZ“ schnellstmöglich zu realisieren. Da keine Haushaltsmittel eingeplant waren, soll die Finanzierung des Eigenanteils der Machbarkeitsstudie über eine außerplanmäßige Ermächtigung gesichert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in Ihrer Sitzung am 05.07.2021 die Umsetzung des Projektes ,,Poppendorfer Technologiezentrums‘‘ (PTZ)
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in Ihrer Sitzung am 05.07.2021 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum PTZ. Es wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Abweichend zu den Festlegungen im Amt Carbäk wird die Vergabe nicht über Subreport durchgeführt.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Machbarkeitsstudie werden Mittel in Höhe von 150.000 EUR benötigt, die im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Poppendorf nicht vorgesehen sind. Die Finanzierung des Projektes setzt sich zum einen aus Fördermittel i.H.v. 112.500 EUR und zum anderen aus einem Eigenmittelanteil der Gemeinde i.H.v. 37.500 EUR zusammen, der über eine außerplanmäßige Ermächtigung beschlossen werden muss. Der Beschluss ist notwendig, da der Bürgermeister gem. § 6 Absatz 2 Nr. c) der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur unterhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR je Fall entscheiden darf. Da die finanziellen Auswirkungen Bestandteil des Beschlusses sind, ist ein eigenständiger Beschlussvorschlag zur außerplanmäßigen Ermächtigung entbehrlich.
Die Abrechnung erfolgt über das Produktkonto 11401 / 5629000, die Fördermittel werden auf dem Produktkonto 11401 / 4144000 vereinnahmt und Mittels Sollübertragung zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Eigenmittel sind aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer gesichert. Zum aktuellen Zeitpunkt wird der Planansatz von 72.000 EUR bereits mit 6796,28 EUR übererfüllt. Bis zum Ende des Jahres wird mit Mehreinnahmen über Plan von 96.867,66 EUR gerechnet.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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