BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/216/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Durch die Anlegung einer neuen Urnengrab-Gemeinschaftsanlage mit Namensstele auf dem Friedhof im OT Pastow wurden Anfang des Jahres 2021 die Gebühren für beide Friedhöfe neu kalkuliert und aufgrund des Alters der damaligen Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2003 eine Neufassung beschlossen.

 

In der Kalkulation waren allerdings die Kosten r die Umrandung der Urnengrab-Gemeinschaftsanlage noch nicht enthalten. Sie konnten vom Unternehmer noch nicht in korrekter Höhe angegeben werden. Dabei war es nicht möglich, bereits zu erkennen, ob sich diese Kosten überhaupt auf die Ergebnisse der Kalkulation niederschlagen würden oder vernachlässigbar wären. Die Zeit drängte, da die Satzung rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten sollte, um dem Fachamt eine überschaubare, einheitliche Jahresabrechnung hinsichtlich Nutzung und Unterhaltung auf beiden Friedhöfen zu ermöglichen.

 

Letztendlich bewirkt die Zufügung der tatsächlichen Kosten der Umrandung in Höhe von 1.560,98 Euro zu den kalkulatorischen Kosten und Abschreibungen für die Urnengrab-Gemeinschaftsanlage immerhin eine Erhöhung der Gebühren im Bereich der Nutzung im Rahmen zwischen 0,60 € und 3,- € und sind damit nicht vernachlässigbar.

 

Die sich ergebenden Änderungen sind in den Unterlagen zur besseren Erkennbarkeit in rot gehalten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf billigt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die vorliegende Gebührenkalkulation zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf für den Friedhof im Ortsteil Pastow.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf gemäß dem vorliegenden Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung ergaben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

Es sind aufgrund der durchschnittlichen Zahlen an Beerdigungen innerhalb der vergangenen Jahre unter Betrachtung dessen, dass zumeist kleine Urnengräber oder eine Belegung in den anonymen Urnengrab-Gemeinschaftsanlagen gewählt werden, und unter Zugrundelegung der neuen Gebühren für die laufende Unterhaltung Erträge in Höhe von ca. 14.500,- Euro auf den Produktkonten 55300.4322400 (Entgelte für das Bestattungswesen), 55300.4322401 (Entgelte für das Bestattungswesen – Benutzung Feierhalle), 55300.4322402 (Entgelte für das Bestattungswesen – Beräumung), 55300.4312000 (Gebühren für die Erteilung von Bescheiden), 55300.4325000 (Laufende Grabnutzungsentgelte), im Teilhaushalt 2 pro Jahr zu erwarten.

 

Diese Erträge werden aufgrund der Tatsache, dass vor allem Urnengräber in der anonymen Urnengrab-Gemeinschaftsanlage neu belegt werden, die aufgrund ihrer geringen Größe gar nicht von der Erhöhung betroffen sind, nur unwesentlich höher werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

 

 

 

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