BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/217/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Grund für eine Änderung der Friedhofssatzung ist der Umgang mit einer neuen Situation.

Ende 2020 wurde auf dem Friedhof im Ortsteil Pastow eine neue Urnengrab-Gemeinschaftsanlage mit Namensstele errichtet.

Die Kosten der Namensgravuren stellen keine unmittelbaren Kosten zur Nutzung des Friedhofs allgemein dar und finden daher auch keinen Eingang in die Friedhofsgebührensatzung. Die Angehörigen Verstorbener sind auch nicht gezwungen, den Namen des Verstorbenen auf die Tafel gravieren zu lassen.

Daher gehören die Kosten der Gravur nicht in den entsprechenden Gebührenbescheid.

Vielmehr stellen sie ein zivilrechtliches Angebot der Gemeinde den jeweiligen Angehörigen von in der Urnengrab-Gemeinschaftsanlage Beerdigten gegenüber dar. Ein solcher Passus wird in den § 16 a als Absatz 4 eingefügt.

In diesem Zuge wird zum einen der § 16a um logische Regelungen ergänzt, zum anderen auch § 2, und zwar im Wesentlichen um den Inhalt des seit ngerem bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Broderstorf und der Gemeinde Roggentin zur Möglichkeit der Beisetzung Roggentiner Einwohner auf dem Friedhof im Ortsteil Pastow.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Broderstorf gemäß vorliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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