BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/520/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 05.05.2021 beschlossen (vgl. GV 04/08/2021), dass kurzfristig der Einbau einer 2. Tür als Fluchttür und Ausgang in den Außenbereich im DGH Steinfeld realisiert werden soll (Zielvorgabe Ausführung: Landtagswahlen 26.09.2021).

 

r die Maßnahme wurde im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt. Da der Gesamtauftragswert unter 5.000,00 € netto liegt, kann auf ein Vergabeverfahren verzichtet und der Auftrag mittels Direktauftrag vergeben werden (§ 3a Abs. 4 VOB/A i.V. m. Abschnitt I, Nr. 1 Vergabeerlass M-V).

 

Der Auftrag zum Einbau einer 2. Außentür im DGH Steinfeld wurde am 17.06.2021 an die Firma

Voß & Kasten Bau GmbH, Molkereistraße 10, 18184 Thulendorf zum Bruttoauftragswert in Höhe von 5.533,50 € (4.650,00 netto) erteilt.

 

Gem. § 7 Abs. 2 e) der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen nach der VOB bis zum Wert von 5.000,00 €. Somit ist die Zustimmung der Gemeindevertretung für die Auftragserteilung erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.08.2021 die Zustimmung zur Auftragserteilung für den Einbau einer 2. Außentür im DGH Steinfeld an die Firma Voß und Kasten Bau GmbH, 18184 Thulendorf zum Auftragswert in Höhe von 5.533,50 € brutto durch die Bürgermeisterin zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Einbau einer 2. Außentür im DGH Steinfeld belaufen sich auf 5.533,50 € brutto.

 

Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 57301.5231300 noch finanzielle Mittel in Höhe von 726,01 € zur Verfügung. Die Deckung kann über das Produktkonto 11401.5231301 erfolgen. Hier stehen noch finanzielle Mittel (Einsparungen aufgrund nicht realisierter Maßnahmen) in Höhe von 25.689,62 € zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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