BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/185/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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09.08.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spenden sind für die Gemeinde Poppendorf eingegangen:
1. Yara GmbH Co.KG Yara Finance 1.000,00 EURBrandschutzförderung
2. Agrar Union GmbH Poppendorf & Co.KG 500,00 EUR Brandschutzförderung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021 die Annahme der unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
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Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig werden die Spenden auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf werden diese zur Verwendung auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine