BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/529/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektidee: "Poppendorf blüht auf" - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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09.08.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Seit einiger Zeit wird in der Gemeinde die Projektidee „Poppendorf blüht auf“ verfolgt. Hierbei wird angestrebt geeignete Flächen im Gemeindegebiet (sowohl kommunale als auch private Flächen) umweltfreundlich zur gestalten, um mehr Lebensräume (Habitate) für die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu bieten und somit auch den EinwohnerInnen von Poppendorf mehr Lebensqualität zu bieten. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Umweltberatern und den Einwohnern der Gemeinde Poppendorf ein Konzept zur Umsetzung entwickelt.
Das Projekt ist gem. Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) förderfähig. Ein entsprechender Projektbogen wurde zum 30.06.2021 bei der Lokalen Aktionsgruppe Ostsee-DBR eingereicht. Aufgrund der Vielzahl der jährlich eingereichten Projektideen werden die Mitglieder des Auswahlgremiums LAG Ostsee-DBR mithilfe vorgegebener Projektauswahlkriterien eine entsprechende Vorauswahl treffen. Die bezuschlagten Projekten können dann über das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres-Mecklenburg entsprechende Fördermittel beantragen. Die Förderquote liegt bei 90% (abzgl. Kofi-Anteil in Höhe von 10%).
Die Gemeinde Poppendorf wird um Zustimmung zum Projekt und Fassung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021 die Umsetzung der Projektidee „Poppendorf blüht auf“. Bei positiver Vorauswahl durch die LAG Ostsee-DBR soll ein entsprechender Fördermittelantrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres-Mecklenburg gestellt werden.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung für das Projekt ist für das kommende Jahr 2022 geplant. Bei positiver Rückmeldung der LAG Ostsee-DBR werden Fördermittel für 2022 beantragt.
Die vorliegende Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich auf rund 40.000,00 €. Die Mittel werden für den kommenden Haushalt 2022 eingeplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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3
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(wie Dokument)
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79,7 kB
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