BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV//089/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

 

Gemäß § 26 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV V1) hat das Amt Carbäk für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfer zu sorgen. Die Versicherten (Angestellten) haben sich gemäß § 28 DGUV V1 im Rahmen ihrer Unterstützungspflichten nach § 15 (1) zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortbilden zu lassen.

 

Im Amt Carbäk haben sich

 

Frau Marie Farclas,

Herr Nico Edelhäuser,

Frau Corinna Wichner

Herr Dirk Wegener und

Herr Steffen Weiß

 

bereit erklärt und zum Ersthelfer ausbilden lassen.

 

Das Amt Carbäk muss diese Ersthelfer bestellen. Dies soll mit der heutigen Beschlussvorlage erfolgen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021 

 

Frau Marie Farclas,

Herrn Nico Edelhäuser,

Frau Corinna Wichner

Herrn Dirk Wegener und

Herrn Steffen Weiß

 

 

gemäß § 26 und § 28 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) zum Ersthelfer zu bestellen.

 

Die Amtsvorsteherin wird ermächtigt die Bestellungsurkunden zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, die Kosten der Ausbildung werden durch die zuständige Unfallkasse MV übernommen

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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