Beschlussvorlage - BV//090/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

 

Mit dem Steueränderungsgesetz von 2015 ist die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts reformiert worden. Für die öffentliche Hand haben sich seit dem 01.01.2017 durch die Neuregelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) große Veränderungen ergeben.

 

Mit dem neuen § 2b UStG kann die öffentliche Hand nun auch im öffentlich-rechtlichen Bereich einer Umsatzbesteuerung unterliegen. Alle Gemeinden und das Amt haben von der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch gemacht. Sie müssen nun die neuen Besteuerungsgrundlagen spätestens ab dem 01.01.2023 anwenden. Um der gesetzlichen Verpflichtung spätestens im Jahr 2023 nachzukommen, wird Unterstützung durch externe Beratungsleistungen benötigt.

 

Dies soll durch die (externe) Prüfung mit Bestandaufnahme aller dem § 2b UstG zuzurechnenden Leistungen erfolgen. Die daraus resultierenden Schritte zur Anpassung der Verwaltungsprozesse an die neuen steuerrechtlichen Bestimmungen sollen mit Hilfe von externen Beratungsleistungen umgesetzt werden.

r das Amt Carbäk und die Gemeinden Broderstorf, Roggentin, Poppendorf und Thulendorf wurde ein Vergabeverfahren für Prüfungs- und Beratungsleistungen zum § 2b (UStG) durchgeführt.

 

Es wurden 6 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Unternehmen haben keine Angebote abgegeben. Nachfolgend eine Übersicht der 4 erhaltenen Angebote:

 

 

Bieter

Prüfung

Beratung

gesamt

Concunia GmbH,

Scharnhorststr. 2,

48151 Münster

15.000,00

10.000,00

29.750,00

 

 

 

 

dl GmbH RAG StBG,

Ä Sulzbacher Str. 100,

90491 Nürnberg

12.000,00

4.000,00

19.040,00

 

 

 

 

Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH,

Boxhagener Str. 119,

10245 Berlin

8.075,00

4.275,00

14.696,50

 

 

 

 

OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG,

Mettlacher Str. 29,

38116 Braunschweig

2.500,00

9.000,00

13.685,00

 

 

Das wirtschaftlichste Angebot hat somit die Firma OptiSo Unternehmensberatung abgegeben. Dem Unternehmen ist die Finanzsoftware H&H proDoppik bekannt und es hat Referenzen mit Gemeinden / Ämtern in derselben Größenordnung vorgelegt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021 den Auftrag bezüglich der Prüfungs- und Beratungsleistungen zu § 2 b Umsatzsteuergesetz in Höhe von

 

 

_____________________________ Euro

 

 

an die Firma

 

 

_____________________________

 

 

zu vergeben und einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

Die Amtsvorsteherin wird ermächtigt, den Vertrag mit dem oben genannten Unternehmen zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausgabe ist über das Produktkonto 61100.5629000 (Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) im Teilhaushalt 3 zu buchen. Die Refinanzierung erfolgt über das Konto 61100.4424300 (Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbände) im Teilhaushalt 3 für die anteilige Erstattung der Leistungserbringung der Gemeinden und für das Amt über das Produktkonto 61100.4162000 (Amtsumlage).

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...