BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/506/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Erschließungsstraße in neuen Gewerbegebiet im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Bornkoppelweg“ ist fertiggestellt.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Bornkoppelweg“ ist seit dem 16.05.2021 rechtskräftig, sodass der Erschließungsstraße zum einen ein Straßenname vergeben und zum anderen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden kann.

 

Straßenname: Zum Bornkoppelweg

Lage:vom Bornkoppelweg rechts abgehend, über Gewerbegebiet mit entsprechenden Abzweigungen bis Kreuzung Ahornring)

Gemarkung: Roggentin

Flur: 1

Flurstücke: 91/30, 92/34, 92/23, 91/24, 92/21, 82/38, 91/23, 90/22, 89/10, 88/23, 82/28, 88/27, 82/29, 82/26,87/37, 87/16 (Teilfläche), 87/14, 88/30, 87/12, 87/10, 87/44, 87/36, 87/40, 86/42, 86/41, 82/39, 85/45, 88/26, 87/25, 87/24 (Teilfläche), 88/19 (Teilfläche)

nge: 1.620 m

 

Die Widmung verfügt der Träger der Straßenbaulast, hier die Gemeinde Roggentin. Da die Widmung eine Allgemeinverfügung darstellt, kann von einer Anhörung abgesehen werden (vgl. § 28 II Nr. 4 VwVfG M-V). Gem. § 39 II Nr. 5 VwVfG M-V bedarf die Widmung auch keiner Begründung. Die Ermessenserwägungen sollten aber aus den Verwaltungsvorgängen nachvollziehbar sein, damit eine gerichtliche Kontrolle erleichtert wird.

 

Begründung zur Widmung:

Die Erschließungsstraße Zum Bornkoppelweg befindet sich im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Bornkoppelweg“ der Gemeinde Roggentin und gehört zum Eigentum der Gemeinde Roggentin. Sie hatte bis zur Widmung noch keinen öffentlichen Status. Die Straße Zum Bornkoppelweg dient der Erschließung der Gewerbegrundstücke und soll durch die Allgemeinheit genutzt werden können.

 

Die vorbereitete Widmungsverfügung enthält keine Nutzungsbeschränkungen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließ in ihrer Sitzung am 06.09.2021 der Widmung der Erschließungsstraße „Zum Bornkoppelweg“ in Roggentin entsprechend der in der Anlage vorbereiteten Widmungsverfügung zuzustimmen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Widmungsverfügung entsprechend der Hauptsatzung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Widmungsverfügung wird die Straße „Zum Bornkoppelweg“ dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Somit fallen Unterhaltungskosten (allg. Straßenunterhaltung, Winterdienst ec.) für die Gemeinde Roggentin an. Eine entsprechende Berücksichtigung wird in der Haushaltsplanung erfolgen.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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