BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEL/016/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Errichtung einer Windenergieanlage, Vertragsabschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Nico Edelhäuser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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01.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die eno energy GmbH aus Rerik plant das Repowering der bestehenden Windenergieanlage Fienstorf (Typ eno 82) durch die Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ eno 152 mit einer Nennleistung von 5,6 MW und einer Nabenhöhe von 124 m.
Mit der zum Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Novellierung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Zuwendung an die Gemeinden geschaffen.
Die eno energy GmbH unterbreitet folgendes Angebot:
In Anlage 1 sind die Details zur Berechnung zu finden, in Anlage 2 eine Übersicht zu den Flächenanteilen der Gemeinden. Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse kurz zusammengefasst:
WEA (Standort im Gemeindegebiet Broderstorf)
Flächenanteil Gemeinde Broderstorf im Umkreis von 2.500 m: 49,9 %
Jährlicher Anteil in Höhe von etwa 9.186,60 € €
Für die Inanspruchnahme von Grundstücken der Gemeinde für Wege und Kabelrechte bieten wir zusätzlich Entschädigungen an, wie nachfolgend aufgeführt:
Als Entschädigung für die Nutzung der im Fiskaleigentum der Gemeinde befindlichen Wege und die Belastung der Grundstücke mit Baulasten, als auch die erlaubnispflichtige Sondernutzung der öffentlichen Straßen bieten wir
eine einmalige Vergütung in Höhe von
EUR 10.000,00 je errichteter WEA.
Zur Abgeltung der während der Laufzeit bestehenden Nutzungseinschränkungen bieten wir
eine jährliche Zuwendung in Höhe von
EUR 1.000,00 je errichteter WEA.
Für die finanzielle Beteiligung (grün) liegt ein Vertragsentwurf vor. Für die Entschädigungen (blau) befindet sich der Vertragsentwurf noch in Bearbeitung und muss noch besprochen und geprüft werden.
Daher wird mit dieser Beschlussvorlage nur die Annahme der finanziellen Zuwendung an die Gemeinde entschieden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021 die Annahme der finanziellen Beteiligung der Gemeinde nach §36k EEG 2021 nach Angebot der eno energy GmbH vom 05.05.2021.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag nach Prüfung durch das Amt zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Errichtung einer Windenergieanlage im Gebiet einer Gemeinde kann der Anlagenbetreiber die Gemeinde finanziell beteiligen. Die eno energy GmbH bietet der Gemeinde Broderstorf über 20 Jahre jährlich einen Betrag von 9186,60 Euro an. Die Einnahmen werden auf das Produktsachkonto 57100.4419000 eingezahlt. Aufgrund der derzeitigen Zinspolitik wird eine jährliche Zahlung vereinbart.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
