BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEL/017/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

In der Gemeinde Poppendorf soll mit Hilfe von Fördermittel ein Poppendorfer Technologiezentrum (PTZ) entstehen.

Das PTZ soll mit den drei Teilprojekten, infrastrukturelle Entwicklung, Stellflächen und Außenanlagen sowie Campus und Halle geplant und umgesetzt werden.

Eine Projektbeschreibung ist der Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen nach ersten Schätzungen 30 Mio. Euro (siehe Aufstellung Anlage).

Auf Basis der Infrastrukturrichtlinie werden Fördermittel beim LFI M-V beantragt.

Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Somit verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil von 3 Mio. Euro.

 

Der Fördermittelgeber hat im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung des PTZ gefordert.

Die Machbarkeitsstudie ist beauftragt und wird erstellt.

Mit Hilfe der Machbarkeitsstudie werden die Kosten, Fragestellungen und Sachverhalte ermittelt bzw. beantwortet.

 

Zur Umsetzung des Bauprojektes ist folgende Terminkette geplant:

 

  1. September-November 2021 Erstellung der Machbarkeitsstudie
  2. 14.09.2021 Einreichung Förderantragr das Gesamtprojekt
  3. 2021-2022 Aufstellung eines Betreibers für Ausführung, Betrieb und Vermarktung
  4. 2022 Planung und Ausführungsbeginn der Teilprojekte Infrastruktur, Stellflächen und Außenanlagen sowie Campus und Halle
  5. 2023 Fertigstellung Gesamtprojekt

 

Die Gemeinde Poppendorf ist Träger des Projektes und kann dieses zur Ausführung, Betrieb und Vermarktung an einen Betreiber übergeben, solange die Förderziele der GRW gewahrt bleiben.

 

Als Träger der Maßnahme muss die Finanzierung über den Haushalt der Gemeinde erfolgen.

Wie und in welcher Form, unter Betrachtungglicher Risiken, wird derzeit in der Verwaltung abgestimmt.

 

Die Gemeinde Poppendorf wird mit dieser Vorlage um Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Poppendorfer Technologiezentrums gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in Ihrer Sitzung am 13.09.2021 den Bau eines Poppendorfer Technologiezentrums (PTZ).

Für die Maßnahmen sind Fördermittel zu beantragen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur bei positiven Zuwendungsbescheid mit 90 prozentiger Förderung.

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die investive Maßnahme wird in der Haushaltsplanung 2022 und 2023 auf Grundlage des Finanzierungsplanes berücksichtigt. Für die Invest-Maßnahme Poppendorfer Technologiezentrum werden für das Haushaltsjahr 2022  18 Mio. Euro und für das Haushaltsjahr 2023  12 Mio. in den Haushalt eingestellt. Als Einnahme werden für 2022  16,2 Mio. Euro (90% Förderung) und für 2023  10,8 Mio. Euro im jeweiligen Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die Errichtung des Poppendorfer Technologiezentrums ist auf privaten Grundstücken geplant.

Zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde ist ein Erbbaupachtvertrag abzuschließen.

 

 

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Anlagen

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