BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEL/017/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Poppendorfer Technologiezentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Nico Edelhäuser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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13.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der Gemeinde Poppendorf soll mit Hilfe von Fördermittel ein Poppendorfer Technologiezentrum (PTZ) entstehen.
Das PTZ soll mit den drei Teilprojekten, infrastrukturelle Entwicklung, Stellflächen und Außenanlagen sowie Campus und Halle geplant und umgesetzt werden.
Eine Projektbeschreibung ist der Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen nach ersten Schätzungen 30 Mio. Euro (siehe Aufstellung Anlage).
Auf Basis der Infrastrukturrichtlinie werden Fördermittel beim LFI M-V beantragt.
Die Förderhöhe kann bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Somit verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil von 3 Mio. Euro.
Der Fördermittelgeber hat im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung des PTZ gefordert.
Die Machbarkeitsstudie ist beauftragt und wird erstellt.
Mit Hilfe der Machbarkeitsstudie werden die Kosten, Fragestellungen und Sachverhalte ermittelt bzw. beantwortet.
Zur Umsetzung des Bauprojektes ist folgende Terminkette geplant:
- September-November 2021 Erstellung der Machbarkeitsstudie
- 14.09.2021 Einreichung Förderantrag für das Gesamtprojekt
- 2021-2022 Aufstellung eines Betreibers für Ausführung, Betrieb und Vermarktung
- 2022 Planung und Ausführungsbeginn der Teilprojekte Infrastruktur, Stellflächen und Außenanlagen sowie Campus und Halle
- 2023 Fertigstellung Gesamtprojekt
Die Gemeinde Poppendorf ist Träger des Projektes und kann dieses zur Ausführung, Betrieb und Vermarktung an einen Betreiber übergeben, solange die Förderziele der GRW gewahrt bleiben.
Als Träger der Maßnahme muss die Finanzierung über den Haushalt der Gemeinde erfolgen.
Wie und in welcher Form, unter Betrachtung möglicher Risiken, wird derzeit in der Verwaltung abgestimmt.
Die Gemeinde Poppendorf wird mit dieser Vorlage um Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Poppendorfer Technologiezentrums gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in Ihrer Sitzung am 13.09.2021 den Bau eines Poppendorfer Technologiezentrums (PTZ).
Für die Maßnahmen sind Fördermittel zu beantragen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur bei positiven Zuwendungsbescheid mit 90 prozentiger Förderung.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die investive Maßnahme wird in der Haushaltsplanung 2022 und 2023 auf Grundlage des Finanzierungsplanes berücksichtigt. Für die Invest-Maßnahme Poppendorfer Technologiezentrum werden für das Haushaltsjahr 2022 18 Mio. Euro und für das Haushaltsjahr 2023 12 Mio. in den Haushalt eingestellt. Als Einnahme werden für 2022 16,2 Mio. Euro (90% Förderung) und für 2023 10,8 Mio. Euro im jeweiligen Haushalt berücksichtigt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Die Errichtung des Poppendorfer Technologiezentrums ist auf privaten Grundstücken geplant.
Zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde ist ein Erbbaupachtvertrag abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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400,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,2 kB
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