BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/550/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage am Bornkoppelweg (Antrag des SV Pastow e.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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20.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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13.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der örtliche Sportverein (SV Pastow e.V.) stellt mit Schreiben vom 08.08.2021 einen Antrag auf Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage am Bornkoppelweg in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112. Aufgrund des stetig anhaltenden Zuwachses von Mitgliedern, vor allem von Kindern und Jugendlichen, und dem damit einhergehenden Anstieg der Anzahl von Mannschaften und Freizeitsportgruppen ist der Sportverein bemüht einen gut organisierten Trainingsplan zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen. Da nun neben dem Kunstrasenplatz vermehrt auch der Rasenplatz 2 für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt wird und hierfür, vorwiegend in der dunkleren Jahreszeit in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden, ausreichend Lichtverhältnisse vorhanden sein müssen, ist die Nachrüstung einer Flutlichtanlage für den Rasenplatz 2 notwendig. Im vergangen Jahr wurde vom Sportverein kurzfristig eine provisorische Lösung mithilfe eines mobilen Flutlichtmastes sowie zwei zusätzlich montierten LED-Leuchten an vorhandenen Flutlichtmasten gefunden. Auf Dauer jedoch und bei steigender Mitgliederzahl stellt dies keine Lösung dar.
Für die Errichtung einer neuen Flutlichtanlage können Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) generiert werden. Die Förderquote beträgt 90 %. Die Antragstellung erfolgt zunächst über die lokale Aktionsgruppe Ostsee-DBR mittels Projektbogen bis zum 30.06.2022. Der Auswahlentscheid über die eingereichten Projekte findet i. d. R. im darauffolgenden August statt, sodass im Anschluss, bei positiver Entscheidung, Fördermittel beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg beantragt werden können.
Parallel ist ebenso die Beantragung einer Förderung nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie) beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern möglich. Ein formloser Informationsantrag kann bis zum 30.11. für das jeweilige Folgejahr eingereicht werden. Ähnlich wie bei der LEADER-Förderung erfolgt dann ein Auswahlentscheid der eingereichten Projekte. Bei positiver Entscheidung können dann Fördermittel beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für das Projekt beantragt werden. Die Förderquote beträgt 80%. Hinweis: Die Sportstättenbaurichtlinie endet zum 31.12.2022. Ob eine Verlängerung erfolgt ist unbekannt. Daher müsste, sofern gewünscht, die Antragstellung bereits zum 30.11.2021 erfolgen für die Umsetzung des Projekts in 2022.
Die Errichtung von Flutlichtanlagen im Bereich des Sportstättenbaus unterliegt der DIN EN 12193 (Sportstättenbeleuchtung) und bedarf ggf. einer Baugenehmigung (wird durch das Fachamt bei der Bauaufsicht erfragt). Da bei einer Flutlichtanlage einige spezielle Parameter wie Beleuchtungsklasse und Beleuchtungsniveau zu berücksichtigen sind, sowie ggf. auch auf etwaige Lichtimmissionswerte eingegangen werden muss und die Umsetzung mit Fördermitteln angestrebt wird, sollte ein Planungsbüro für das Projekt gebunden werden.
Der Sportverein hat mit Antragstellung ein Angebot vorgelegt. Das Angebot weist keine Einheitspreise aus und sieht die Montage von nur 2 Flutlichtmasten vor. Das Angebot schließt mit einer Endsumme in Höhe von 43.435,00 € brutto.
Es ist fraglich, ob die Errichtung von nur 2 Flutlichtmasten, langfristig betrachtet, ausreichend ist. Im Vergleich verfügt der Kunstrasenplatz über insgesamt 6 Flutlichtmasten (zwei mit Doppelausleger). In Betracht kommt der Schwenk zweier Flutlichtmasten vom Kunstrasenplatz zum Rasenplatz 2 und somit die Nachrüstung von insgesamt nur vier weiteren Flutlichtmasten. Da die Felder jedoch nicht direkt parallel zueinander liegen, sondern versetzt in einem ca. 30° Winkel (siehe Anlage) könnte die optimale Ausleuchtung hier nicht gegeben sein.
Vor diesem Hintergrund sowie der weiteren Entwicklung des Vereins (mittel- oder langfristiger Aufstieg in höhere Regionen) und um somit ggf. eine Nachrüstung von weiteren Flutlichtmasten zu vermeiden, wird empfohlen über das zu bindende Planungsbüro entsprechende Varianten erarbeiten zu lassen, um die langfristig beste und kostengünstigste Lösung vorhalten zu können.
Aufgrund der fehlenden Einheitspreise im vorgelegten Angebot ist dieses nicht prüffähig und eine Kostenschätzung auf dieser Grundlage nicht möglich. Es wird empfohlen, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Fördermittelbeantragung nach Sportstättenbaurichtlinie im kommenden Haushaltsjahr 2022 ca. 100.000,00 € (80.000,00 € Projektkosten für mind. 4 Flutlichtmasten + 20.000,00 € Planungsleistungen) einzustellen.
Die Vergabe der LPH 1 und 2 für eine ordentliche Grundlagenermittlung und Vorplanung sollte noch im laufenden Haushaltsjahr zügig angeschoben werden, damit auf Grundlage der Vorplanung der Informationsantrag nach Sportstättenbaurichtlinie beim Ministerium für Inneres und Sport MV eingereicht werden kann. Die Vorplanung wird dann auch für die Einreichung der Projektidee bei der lokalen Aktionsgruppe Ostsee-DBR benötigt.
Die Gemeindevertretung wird um Positionierung zum Vorhaben des Sportvereins gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 die Errichtung einer neuen Flutlichtanlage für den Rasenplatz 2 auf der Sportanlage des SV Pastow e.V. in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2 (Fördermittel LEADER):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. Fördermitteln nach der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER zu beantragen. Ein entsprechender Projektbogen ist bis zum 30.06.2022 bei der lokalen Aktionsgruppe Ostsee-DBR einzureichen.
Die Bürgermeisterin und Ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Projektbogen sowie, bei positivem Auswahlentscheid, den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 3 (Fördermittel SportstbRL M-V):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. Fördermitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus zu beantragen. Ein entsprechender Informationsantrag ist bis zum 30.11.2021 beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Die Bürgermeisterin und Ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Informationsantrag sowie, bei positivem Auswahlentscheid, den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 4 (Planungsleistungen):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.10.2021 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e. V. ein Planungsbüro zu binden. Die Ausschreibung soll zunächst nur für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) erfolgen. Entsprechende Angebote sollen vom Amt eingeholt werden.
Dem wirtschaftlich günstigen Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Das vom Sportverein vorgelegte Angebot v. 02.06.2021 ist aufgrund der fehlenden Einheitspreise nicht prüffähig und kann für die weitere Kostenplanung nicht herangezogen werden.
Es sind finanzielle Mittel in Höhe von 100.000,00 € (80.000,00 € Projektkosten + 20.000,00 € Planungskosten im Haushalt 2022 einzustellen. (TH 2, 42400.0960000/7852200).
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
