BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/212/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die vom WBV Untere Warnow-Küste“ geforderten jährlichen Beiträge der Gemeinde waren seit dem Jahr 2016 relativ konstant, so dass nach den Probe-Kalkulationen eine Änderung der Umlagen mittels Satzung nicht zu erfolgen brauchte.

Auf der letzten Mitgliederversammlung des WBV wurden sowohl eine Erhöhung des Nutzungsartenfaktors für Gebäude- und Freifläche und Verkehrsfläche von 3 auf 6 bei gleichzeitiger Senkung der Beitragseinheit von 9,25 auf 7,56 als auch eine Erhöhung der Beitragseinheitenr die Zuschläge zur Freihaltung der Staue und Durchlässe bei Gemeindestraßen von 1 BE auf 2 BE beschlossen. Zudem machte der WBV erstmalig und rechtlich zulässig Mehrkosten für die Handmahd geltend.

Basierend auf diesen Beitragserhöhungen ist die entsprechende Anpassung der Gebührensätze der Satzung der Gemeinde Poppendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des WBV „Untere Warnow-Küste“ erfolgt.

 

Zudem bittet das Fachamt um das Hinausschieben der Fälligkeit in § 5 Abs. 2 der Satzung vom 15.05. auf den 15.08., damit auf Änderungen im jährlichen Beitragsbescheid des WBV innerhalb der Fälligkeit der Umlagebescheide des Amtes reagiert werden kann.

Die Beitragsbescheide gehen jährlich Anfang März im Amt ein. Nach der Prüfung der Fachämter, der Kalkulation und der Auseinandersetzung des zuständigen Ausschusses und der Gemeindevertretung ist das jetzige Fälligkeitsdatum r das laufende Jahr in der Regel überschritten, so dass die Grundstückseigentümer die alten Gebühren bereits vor dem Erlassen des neuen Bescheides bezahlt haben. Diese Konstellation gestaltet sich r das Fachamt und die Kasse komplizierter und birgt einen zeitlichen Mehraufwand, den man mit dem Hinausschieben der Fälligkeit verhindern kann.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf billigt in ihrer Sitzung am 27.09.2021 die vorliegende Gebührenkalkulation zum Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Poppendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 27.09.2021 die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Poppendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ gemäß vorliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erfolgt auf die Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet. Die Entgelte sind auf dem Produktkonto 55200.4322900/6322900 im Teilergebnishaushalt 3 geplant.

 

Für gemeindeeigene Grundstücke kann eine Umlage auf weitere Personen nicht erfolgen. Diese Gebühren trägt die Gemeinde selbst.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

 

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Anlagen

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