BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/ORD/071/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Im Gebiet der Gemeinde Roggentin kommt es seit etwa 2 Jahren vermehrt zum Aufstellen von Werbeanhängern und anderen Werbeträgern. Explizit im Bereich des Globusrings werden so öffentliche Parktaschen und Parkflächen blockiert.

 

Im Rahmen der STVO ist es gestattet Anhänger 14 Tage unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Dies ist den Werbenden bewusst, sodass alle 14 Tage ein Umsetzen der Werbeträger stattfindet. Eine Ahndung der hauptsächlich nicht ortsansässigen beworbenen Unternehmen ist daher nicht oder nur schwer möglich.

 

Um eine Regel- und Kontrollglichkeit der Werbetreibenden zu schaffen, sowie den Problemen der Gemeinde Roggentin in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Nutzungseinschränkung von Parktaschen u.a. im Globusring entgegenzuwirken, sollte eine Sondernutzungsatzung und eine dazugehörige Sondernutzungsgebührensatzung erlassen werden. Die Art und der Umfang der Werbung kann dann bestimmt und beeinflusst werden. Gleichzeitig nnen Gebühren von den Gewerbetreibenden erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Roggentin empfiehlt, in seiner Sitzung vom 20.09.2021 aufgrund der fehlenden Handlungsfähigkeit des Ordnungsamtes, die Ausarbeitung einer Sondernutzungssatzung für die Gemeinde Roggentin.

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

Keine.

 

 

 

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