BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/567/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf hatte in ihrer Sitzung am 17.05.2021 die Aufstellung einer Fertigteilgarage im Ortsteil Vogtshagen zur Lagerung der Arbeitsutensilien und materialien beschlossen. Als Standort wurde die süstliche Ecke der asphaltierten Parkfläche vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Vogtshagen festgelegt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Poppendorf hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 die Parameter der Garage beraten und wie folgt festgelegt:

 

Größe:3x7m

Fenster:nein

Tor:Schwenktor

Strom:Stromversorgung für Licht und Steckdosen (kein Kraftstrom)

Dach:Flachdach

Farbe:wie das DGH

Einbruchsicherheit:mind. RC 3

 

     Bzgl. der Farbe der Fertigteilgarage wird um Konkretisierung gebeten. Die Fassade des DGH ist in einem Weiß-Farbton mit roten Absetzungen, im Sockel mit grauen Absetzungen gestrichen.

 

Der geplante und von der GV beschlossene Standort wurde vom Bauausschuss leicht verändert. So soll die Garage nun bündig zu der bereits versiegelten Fläche der Zuwegung zum DGH errichtet werden, um eine weitere Versiegelung der vorhandenen Grünfläche zu vermeiden. Für die Garage soll zudem ein Zaunfeld entnommen und die Garage mit dem Tor bündig zum Zaun und zur versiegelten Fläche errichtet werden, sodass die Zuwegung innerhalb der Umzäunung des DGH erfolgen kann (siehe Skizze Anlage 1 anliegend). Dies soll vor Einbruch schützen.

 

Zu bedenkende Folgen der Standortverschiebung:

  • Der neu gewählte Standort der Garage führt zum Verlust von mind. 3 Parkplätzen des DGH und führt außerdem zu einem vermutlich nicht mehr nutzbaren Raum zwischen Garage und Flurstück 344 (siehe Skizze), es besteht eventuell das Risiko der „Vermüllung“. Es wird zudem angezweifelt, dass die Ecke weiter als Parkfläche genutzt werden wird bzw. kann.
  • r die Entfernung eines Zaunfeldes muss zudem geprüft werden, ob die Maße hier passgenau zur Garage (3m) oder/und ggf. optische Beeinträchtigungen aufgrund notwendiger Verschweißungen die Folgen sind. (Wenn die Ausrichtung der Garage mit dem Tor zum Parkplatz hin erfolgt, wäre die Entfernung eines Zaunfeldes entbehrlich. Die Garage kann zudem abchließbar gestaltet werden und wäre für die Gemeindearbeiter von der Parkplatzseite aus leichter zu erreichen siehe Skizze Anlage 2.)  
  • Der Schriftzug der Fassade des DGH ist vermutlich, aus Richtung Poppendorf kommend, von der Kreisstraße aus nicht mehr erkennbar.
  • Zwischen versiegelter Zuwegung des DGH und Parkplatz besteht ein schmaler Grünstreifen, welcher für die Garage (Unterbau) versiegelt werden müsste. (Dies wäre ebenfalls entbehrlich, wenn die Ausrichtung der Garage zum Parkplatz hin erfolgen würde, was wiederum auch zu Kostenersparnis führt).

 

Da die Garage nun auch eine Stromversorgung erhalten soll, muss ein Stromkabel verlegt werden. Es bietet sich an die Stromversorgung nicht über das DGH, sondern über den Verteilerschrank im Bereich des Eingangstores zum DGH zu gewährleisten. Ein entsprechendes Kabel kann im vorhanden schmalen Grünstreifen zur Garage verlegt werden. Dies führt jedoch zur Erhöhung der vorhandenen Kostenschätzung um mind. 1.500,00 €.

 

Die Gemeindevertretung wird um Entscheidung gebeten.

 

Die Kosten für die Anschaffung der Fertigteilgarage belaufen sich auf ca. 25.000,00 €, sodass die Beschaffung mittels Freihändiger Vergabe erfolgen kann (vgl. Abschnitt II, Punkt 1.1.2 Vergabeerlass M-V).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss Standort):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.10.2021 die Festlegung des Standorts der Fertigteilgarage vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Vogtshagen, Vogtshagen 42a, in folgender Variante: (bitte wählen)

 

Variante 1: auf der südöstlichen Ecke der asphaltierten Fläche des Parkplatzes, bündig zu der bereits versiegelten Fläche der Zuwegung zum DGH. Für die Garage soll zudem ein Zaunfeld entnommen und die Garage mit dem Tor bündig zum Zaun und zur versiegelten Fläche errichtet werden, sodass die Zuwegung innerhalb der Umzäunung des DGH erfolgen kann (gemäß Skizze Anlage 1 -  Variante Bauausschuss).

 

Variante 2: auf der südöstlichen Ecke der asphaltierten Fläche des Parkplatzes, angrenzend an das Flurstück 344, Ausrichtung des Tores der Garage zum Parkplatz (gemäß Skizze Anlage 2 – Alternativvorschlag).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2 (Festlegung Parameter und Ausschreibung):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.10.2021 die Anschaffung der Fertigteilgarage gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen. Das Amt wird beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren einzuleiten.

 

Für die Fertigteilgarage werden folgende Parameter festgesetzt:

 

Größe:3x7m

Fenster:nein

Tor:Schwenktor

Strom:Stromversorgung für Licht und Steckdosen (kein Kraftstrom)

Dach:Flachdach

Farbe:wie das DGH (bitte konkretisieren!)

Einbruchsicherheit:mind. RC 3

 

Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag für die Beschaffung der Fertigteilgarage zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Anschaffung der Fertigteilgarage belaufen sich auf ca. 25.000,00 €.

 

Finanzielle Mittel wurden im kommenden Haushaltsjahr 2022 im TH 2 auf dem Produktkonto 11403.0960000.7852200 eingeplant.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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