BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/569/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Wanderhütte - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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04.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Bauausschuss der Gemeinde Poppendorf hat in seiner Sitzung am 19.07.2021 empfohlen, am südöstlichen Teil des örtlichen Sportplatzes, welcher sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet, einen Wanderunterstand aufzustellen.
Gem. § 61 Abs. 1 Nr. 1f) LBauO M-V können Schutzhütten für Wanderer, die jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben verfahrensfrei, d. h. ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens, errichtet werden. Eine Einschränkung hinsichtlich zulässiger maximaler Grundfläche existiert hierfür nicht.
Der Bauausschuss schlägt einen Wanderunterstand mit einer Bruttogesamtfläche von rund 32 m² vor (vgl. Skizze anliegend).
Die Gemeindevertretung wird zunächst um Meinungsbildung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.10.2021, dass auf dem örtlichen Sportplatz in der Gemarkung Poppendorf, Flur 1, Flurstück 304 in der südöstlichen Ecke ein Wanderunterstand mit ca. 32 m² Bruttogrundfläche errichtet werden soll.
Das Amt wird beauftragt eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen und finanzielle Mittel in den kommenden Haushaltsplan 2022 einzustellen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, erfolgt im Fachamt eine entsprechende Kostenschätzung, sodass finanzielle Mittel im kommenden Haushalt eingeplant werden können.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine. Das betroffene Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Poppendorf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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