BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEI/022/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die Gemeinde Broderstorf hat im Jahr 2017 ein Teilstück des Öftenhävener Weges im OT Steinfeld grundhaft in den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg und Straßenentwässerung ausgebaut. Diese Maßnahme stellt eine Verbesserung im Sinne von § 8 (1) KAG M-V i.V.m. § 1 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Broderstorf (SBS) dar und ist somit eine straßenausbaubeitragsrechtlich abrechnungspflichtige Maßnahme.

 

Investitionen in den Ausbau der Straßenbeleuchtung der o.a. Verkehrsanlage waren damals nicht geplant, es wurden lediglich im Rahmen der Baumaßnahme vorhandene Straßenleuchten umgesetzt und punktuell ein neues Stromkabel verlegt.

 

Sofern sich eine beitragsfähige Maßnahme nicht auf alle Teile einer Verkehrsanlage erstreckt können gemäß § 7 (3) KAG M-V i.V.m. § 6 SBS r selbstständig nutzbare Teileinrichtungen von öffentlichen Verkehrsanlagen, wie Fahrbahn, Gehweg und Straßenentwässerung, Beiträge mittels Kostenspaltung erhoben werden.

 

Im Zuge der Vorbereitung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde festgestellt, dass bislang kein Kostenspaltungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf gefasst wurde.

 

Die Abspaltung der Kosten der Teileinrichtung Fahrbahn, Gehweg und Straßenentwässerung mittels Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist allerdings notwendig für die Refinanzierung der Maßnahme mittels Straßenausbaubeiträgen, da die Straßenbeleuchtung nicht grundhaft ausgebaut wurde.

 

Die 2017 durchgeführten Baumaßnahmen sind nicht vom Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 erfasst. Laut § 8a des Kommunalabgabengesetzes M-V werden einzig für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 01. Januar 2018 begonnen hat, keine Beiträge erhoben.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 13.10.2021 auf der Grundlage des § 7 (3) Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung für den Ausbau von Straßen und Wegen der Gemeinde Broderstorf vom 29.07.2003 in der aktuell gültigen Fassung die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Wege der Kostenspaltung für die TeileinrichtungenFahrbahn, Gehweg und Straßenentwässerung“ an der Verkehrsanlage “Öftenhävener Weg“ in Steinfeld.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es sind Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 41.000,00 € zu erwarten (Teilhaushalt 2 Produkt 54100 Konto 2325900 / 6825900).

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

 

Loading...