BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/073/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Einwohner in der Gemeinde Broderstorf bringen immer häufiger zum Ausdruck, dass gesundes Leben und Arbeitenr sie von großer Bedeutung ist. Der Bedarf an sicheren Fahrrad- und Fußwegen gehört dazu und ist Thema in den Ausschüssen der Gemeindevertretungen und den Mitteilungen der Bürger an die Gemeindevertreter und Amtsmitarbeiter.

Fahrrad- und Fußwege reichenufig über die Gemeindegrenze hinaus, verbinden Ortschaften und Zentren und erschließen auch naturnahe Räume. Daher ist es wichtig, dass Verbindungen geknüpft werden, die auch über jede Gemeindegrenze hinweg, das Ziel erreichen, mit dem Fahrrad oder zu Fuß sicher zur Arbeit, Schule, Kindergarten zu gelangen oder einer Freizeitbeschäftigung nach zu gehen.

 

Sind neue Strukturen in einer bestehenden Infrastruktur einzubringen, so beieinflussen unter anderem folgende Faktoren wie die Wirtschaftlichkeit, die räumliche Einordnung (Konzepte), die Abstimmung zwischen Anschlusspartnern oder die Einwerbung von Fördermitteln die Möglichkeiten der Einordnung und Anbindungen.

Es ist daher sinnvoll, koordiniert zu handeln und den Austausch innerhalb des Amtes, mit den anliegenden Städten und Gemeinden bewusst zu betreuen und zu gestalten, um Projekte und Interessen zielgerichtet umsetzen zu können. Es sollte über eine dauerhafte Interessenvertretung / Arbeitsgemeinschaft mit Vertretern aus allen Gemeinden beraten werden.

 

Um eine regionale und überregionale Vernetzung bezügliche des Fahrrad- und Fußngerverkehres zu erreichen gibt es die Möglichkeit, dass die Gemeinde Broderstorf dem AGFK MV betritt.

Seit Oktober 2020 existiert der AGFK MV e.V. - Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußngerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V..

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen. Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

1.       Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch

2.       Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder

3.       Entwicklung und Durchführung von Projekten

4.       Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen

5.       Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund

6.       Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit

7.       Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Gemeinde Broderstorf viele Vorteile mit sich, u. a.:

-          Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.

-          Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.

-          Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)die Benennung einer festen Ansprechperson

c)die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch die Gemeinde Broderstorf die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt. Der Punkt e) der Nachweis einer Strategie etc. ist nach Rücksprache mit Herr Birkholz, Geschäftsführer der AGFK MV, zur Mitgliedschaft nicht zwingend notwendig. Das Mitglied sollte für sich aber eine Strategie etc. entwickeln.
Gemäß Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde Broderstorf 500,00 /a.r den Mitgliedsbeitrag ssen im Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel eingestellt undr die Folgejahre eingeplant werden.

Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Gemeinde Broderstorf unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen. Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.

 

sungsvorschlag:

Die Gemeinde Broderstorf wird ordentliches Mitglied der AGFK MV - Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußngerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V..

 

 

Alternativen:

Die Gemeinde Broderstorf tritt der AGFK MV - Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußngerfreundlicher Kommunen e. V. nicht bei. Damit ist das Amt Carbäk bei gemeinsamen Aktionen und Projekten der AGFK MV außen vor und bleibt finanziell und personell allein zuständig u. a. für die Weiterbildung oder Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fußnger- und Radverkehrs. Synergieeffekte mit anderen Kommunen können nicht genutzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in seiner Sitzung am 13.10.2021 dem Verein AGFK MV e.V.als ordentliches Mitglied zum …………….. (Datumsangabe) beizutreten, um im Sinne der Fuß- und Radverkehrsförderung von den Vorteilen und dem Austausch einer Mitgliedschaft in der AGFK MV zu profitieren.

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Brodersstorf wird gebeten, bei dem Verein AGFK MV e.V.  – Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die notwendigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In der Beitragsordnung des Vereins sind die Mitgliedsbeiträge geregelt.

In der Gemeinde Broderstorf sind zum 30.09.2021 3866 Einwohner registriert.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Jahr 500,00 Euro gem. der Beitragsordnung des Vereins.

 

Ein neues Produktkonto 54100.5642000 sollte für die Gemeinde Broderstorf angelegt werden und die ensprechenden Mittel für die Zeit der Mitgliedschaft eingestellt und in den nächsten Haushalten geplant werden.

 

Sollte die Mitgliedschaft noch in 2021 angetreten werden, kann eine Deckung der Mittel von folgenden Produktkonto erfolgen 12600.5693000 (Reprä). Dort sind Mittel verfügbar, da Veranstaltungen auf Grund der COVID 19 – Pandemie nicht stattfinden konnten. Ist die Mitgliedschaft ab November 2021 beabsichtigt, sind Mittel in Höhe von 500,00 Euro zu decken.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Es bestehen keine Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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