Informationsvorlage - IV/BAU/579/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitungsstand Neubau Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauhofausschuss
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20.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zur Planung des Bauhofneubaus des Amtes Carbäk wurde in der Bauhofausschusssitzung am 04.02.2021 die Bildung einer Projektgruppe festgelegt.
Die erste Beratung der Projektgruppe fand am 16.02.2021 statt. An diesem Termin wurden die bereits vorliegenden ersten Vorplanungen (noch für das Grundstüch in Pastow) nochmals betrachtet und an die neue Grundstücksituation angepasst und ergänzt.
Mit der Erstellung einer Studie wurde das Planungsbüro Gebert aus Güstrow beauftragt. Am 09.06.2021 wurde der Entwurf in 2 Varianten vorgelegt.
Variante 1: Anordnung des Bauhofes in zwei parallel liegenden Baukörpern mit den befestigten Freilagerflächen westlich hinter der Unterstell- /Lagerhalle. Eine Umfahrung des innenliegenden Gebäudes ist möglich.
Variante 2: Anordnung des Bauhofes in zwei parallel liegenden Baukörpern mit den befestigten Freilagerflächen am südlichen Ende des Flurstückes 83/37 parallel zur Bahn. Eine Umfahrung des innenliegenden Gebäudes ist nicht möglich.
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 die weitere Planung in Anlehnung an die Variante 1 auf dem Flurstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 83/37 beschlossen und der EU-weiten Ausschreibung der LPH 1-9 zugestimmt.
Am 20.09.2021 erfolgte die Vorab-Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Carbäk. Mit dieser Bekanntmachung kommt das Amt Carbäk seiner Verpflichtung gemäß Abschnitt VI des Vergabeerlasses M-V vom 12.12.2018, zuletzt geändert durch VV vom 23.04.2019, bei positiv festgestellter Binnenmarktrelevanz, nach.
Am 06.10.2021 wurde das Bauvorhaben EU-weit ausgeschrieben. Angebote können bis zum Öffnungstermin am 08.11.2021, 14.00 Uhr abgegeben werden. Für die Auswertung der Angebote werden 2 Tage eingeplant. Im Anschluss müssen die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert werden. Gemäß §134 GWB darf ein Vertrag erst 10 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Somit wird der Beginn der Planung mit der Zuschlagserteilung am 22.11.2021 erwartet.
