IV Gemeinde - IV/BAU/578/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Kompensationsmaßnahme Wolfsberger Seewiesenr das Bauvorhaben A20, VKE Sanitz Tessin, Gz.: 00115-553-9-1-1-19-1 wurde mit einem Planänderungsvefahren festgesetzt.

Mit Schreiben vom 01.09.2021 wurde informiert, dass das bisherige Planänderungsverfahren eingestellt und eine neue Planänderung begonnen wurde, zu dem um Stellungnahme gebeten wird.

 

Zur Umsetzung des planfestgestellten Renaturierungskonzept wurden im Planungsprozess verschiedene Varianten entwickelt und ihre Umsetzbarkeit geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die ausgearbeitete Vorzugsvariante sich vom ursprünglichen Renaturierungskonzept gem. Planfeststellung unterscheidet. Das ursprüngliche Renaturierungskonzept wird die gesetzten Ziele der Wiedervernässung nur unzureichend erreichen und könnte zu großflächigen Vernässungen außerhalb des Maßnahmenraums führen. Um die möglichen Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei hohen Wasserständen und Hochwasser auszuschließen, ist eine Planänderung erforderlich geworden.

 

Die nun beabsichtigten Kompensationsmaßnahmen umfassen die Renaturierung der Kösterbeck über einen neuen Verlauf in einer Länge von ca. 1.880 m, die Schaffung eines neuen Laufes der Kleinen Kösterbeck über eine Länge von ca. 492 m und den Bau von Ringgräben im Norden und Süden der Vorhabensfläche. Ziel ist eine hohe Wiedervernässung im Maßnahmengebiet.

Im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Broderstorf wird ein Teilstück des nördlichen Ringgrabens verlaufen. Es sind keine Flurstücke der Gemeinde Broderstorf betroffen.

Die neuen Ringgräben sollen zukünftig Gewässer 2. Ordnung sein und vom verantwortlichen Wasser- und Bodenverband bewirtschaftet und unterhalten werden, der die Forderung zur beidseitigen Unterhaltungsmöglichkeit stellt, der entsprochen wurde.

 

Der Erläuterungsbericht, die Planunterlagen, die wassertechnische Untersuchung und die umweltfachliche Untersuchung sind der Anlage beigefügt.

 

Das Amt Carbäk möchte mit dieser Informationsvorlage die Gemeindvertretung informieren und bittet um Hinweise aus den Gremien, die in die Stellungnahme aufgenommen werden sollen.

 

 

Hinweise:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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