BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/558/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserflächen- und Wegebau Parkanlage Kösterbeck
zwischen Thymianweg und Lindenallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Roggentin
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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01.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Kösterbeck besitzt in der Ortslage vom Orchideenring bis an die Ackerfläche hinter der Lindenallee eine durchgehende Parkanlage, die von den Anwohnern sehr gern und rege genutzt wird. Von den Bürgern kommen auch immer wieder Hinweise, dass die Wege in der Parkanlage häufig vernässt und kaum passierbar sind. Es wurden Vorschläge unterbreitet die Wege zu befestigen oder auszubauen.
Mit dieser Beschlussvorlage wird den Hinweisen gefolgt und der Ausbau der Wege zwischen Thymianweg und Lindenallee zur Umsetzung vorgeschlagen. Sie sind die am häufigsten genutzten Wege und Verbindungstrassen innerhalb des Wohngebietes und sollen bevorzugt ausgebaut werden. Nach der Umsetzung der Maßnahme ist zu prüfen, ob weitere Anschlusswege ausgebaut werden sollen.
Es ist in der Gemeinde Roggentin sowie im Amt Carbäk bekannt und auch im B-Plan Nr. 5 festgelegt, dass in dieser Parkanlage zwischen Thymianweg und Lindenallee noch Wasserflächen herzustellen sind. Der B-Plan Nr. 5 ist als Anlage 2 zur Einsicht beigefügt. Vor Umsetzung des Wegebaus sollten die Wasserflächen hergestellt werden. Zu einen um den B-Plan umzusetzen und zum anderen, um die Baufreiheit zu sichern, die Trassenführung anzupassen sowie einen späteren Abbruch der Wege zu vermeiden.
Die Herstellung der Wasserflächen soll auch zum Ziel haben, die Vernässung der Grundstücke Nelkenweg 4 – 11 und der Parkanlage zu minimieren, da auf diesen Grundstücken oft im angrenzenden Bereich zur Parkanlage Wasser steht. In dem Park sind im Frühjahr ebenfalls große Pfützen zu finden, die sehr lange von Bestand sind.
In der Parkanlage soll der Ausbau der Wege wie bereits in der Parkanlage in Roggentin mit einer wassergebundenen Decke aus Wegegrand, die beidseitig eingefasst ist z.B. mit Granitsteinen oder Rasenborden, erfolgen. Die geplante Wegelänge beträgt ca. 750 m.
Die Wegeführung soll den Pfaden, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben, folgen. In der Übersichtskarte in der Anlage 1 wurden die Pfade als auszubauende Wege dargestellt.
Die Wege sollten eine Breite aufweisen, die auch die Begehbarkeit mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen schafft. Auch Bänke und Abfalleimer sollen an den Wegen aufgestellt werden.
Mit dem Ausbau der Wege wird der Charakter der Grünfläche als Parkanlage hervorgehoben.
Zudem soll es den Bürgern möglich sein, die Wege auch „trockenen Fußes“ nutzen zu können bei nassem Wetter.
Sollen die Maßnahmen des Wasserbaus und des Wegebaus umgesetzt werden, sind Planungsleistungen der Freianlagen und der Ingenieurbauwerke gem HOAI sowie der Vermessung und der Baugrunderkundung und –beurteilung auszuschreiben und zu beauftragen.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob die Wasserflächen gem. B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Roggentin und die vorhandenen Pfade als Wege in der Parkanlage zwischen Thymianweg und Lindenallee hergestellt bzw. ausgebaut, die Mittel im Haushalt eingestellt und die Planungsleistungen beauftragt werden sollen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 die Wasserflächen und die Wege im Park in Kösterbeck zwischen Thymianweg und Lindenallee herzustellen bzw. auszubauen. Die Mittel sind im Haushalt einzustellen.
Die Planungsleistungen sowie die Leistungen der Vermessung und Baugrunderkundung und –beurteilung sind auzuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Aufträge zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für diese Maßnahmen sind bisher noch keine Mittel im Haushalt eingestellt.
Die Kosten für die Herstellung der Wasserflächen können noch nicht benannt werden, da der Umfang und die Art der Ausführungen der Maßnahme derzeit noch offen sind.
Für die Planungsleistungen sollen 50.000,00 Euro angesetzt werden.
Die Kostenschätzung für den Wegebau stellt sich wie folgt dar:
Bezeichnung | Ermittlung | Menge | Einheit | EP | GP |
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| [ brutto ] | [ brutto ] |
Wegebau | 750 m x 1,20 m | 900,00 | m² | 150,00 € | 135.000,00 € |
Bänke / Abfalleimer | je 7 St | 7 | St | 1.300,00 € | 9.100,00 € |
Sicherheit / Rundung |
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| 900,00 € |
Baukosten gesamt |
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| 145.000,00 € |
Nebenkosten - 20 % der Baukosten (Planung, Vermessung, Baugrund, Ausgleichsmaßnahmen) |
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| 29.000,00 € |
Sicherheit / Rundung |
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| 1.000,00 € |
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Gesamt Kosten [ brutto ] |
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| 175.000,00 € |
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind vorerst die Planungskosten einzustellen:
80.000,00 EuroHaushaltsjahr 2022Produktkonto: 55100.7853200
Erst mit Projektentwicklung können für das Haushaltsjahr 2023 die notwendigen Mittel festgestellt werden.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Die geplanten Wasserflächen und die auszubauenden Wege befinden sich auf gemeindlichen Grundstücken.
Betroffen sind die Flurstücke der Gemarkung Roggentin, Flur 1:
116/8, 117/17, 118/46, 119/39, 120/36, 121/1, 122/41, 123/41, 109/3, 124/62, 125/17 und 126/11.
Weitere Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten sind nicht bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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8 MB
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