IV Gemeinde - IV/BAU/589/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Skateranlage Poppendorf - Fördermöglichkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- IV Gemeinde
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sozialausschuss Poppendorf
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Information
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04.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Das Amt Carbäk wurde gebeten Förderprogramme zu ermitteln für eine Skateranlage:
Fördermittel für Skateranlagen können beantragt werden über folgende Richtlinie:
- Lokale Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V)
Zweck und Ziel: | Zweck der Förderung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung. |
Wer wird gefördert: | Zuwendungsempfänger können
sein. |
Was wird gefördert: | Die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung. Die Unterstützung von Aktionen, die der Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit einer lokalen Aktionsgruppe aus Mecklenburg-Vorpommern mit einer anderen lokalen Aktionsgruppe oder einer Gruppe gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 dienen. Die Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung. Die Verwaltung der Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung, die Begleitung und Bewertung dieser Strategie gemäß Artikel 34 Absatz 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Sensibilisierung für die Strategie für lokale Entwicklung. |
Wie ist der Antrag zu stellen: | Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe, die den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vorschlägt, vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Für die Verwaltung der Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung, die Begleitung und Bewertung dieser Strategie sowie die Sensibilisierung für die Strategie für lokale Entwicklung beträgt die Zuwendung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Antragsverfahren: | Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt. Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. |
Weiter Förderrichtlinien sind derzeit nicht bekannt.