BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/596/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 06.05.2020 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und um das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Steinfeld mit den Ortsteilen Fienstorf, Öftenhäven, Rothbeck und Steinfeld zu erweitern.r die Ortsteile soll erstmals ein Flächennutzungsplan aufgestellt werden.

 

Weiterhin werden die Darstellungen auf Ihre Aktualität überprüft und die Übernahme der Berichtigung der Darstellungen, die sich aus verschiedenen Änderungen von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ergeben haben übernommen.

 

Es erfolgt eine Ausweisung neuer Wohnbauflächen, Gewerbe- und Mischgebietsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Sondergebietsflächen sowie Grünflächen und Maßnahmenflächen, um die Ziele der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung für die nächsten Jahre abzubilden.

 

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Broderstorf ersetzt vollumfänglich die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, alle vorherigen Änderungen sowie den Ursprungsplan.

 

In der vorliegenden Form soll der Vorentwurf der 4. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Broderstorf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Vorentwurf der 4. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Mit der Billigung des Vorentwurfs soll die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Planungsleistungen für die Änderung und Berichtung des FNP belaufen sich auf 138.287,10 € brutto.

 

Hiervon entfallen ca. 15.000,00 € auf die Fläche des geplanten Erweiterungsbaus der Schule An der Carbäk. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Amt Carbäk geschlossen. Die Finanzierung erfolgt im TH 1 über das Produktkonto 21100.0960000/7852200.

 

Die restlichen Kosten in Höhe von 123.287,10 € trägt die Gemeinde Broderstorf. Im TH 2 stehen im laufenden Haushaltsjahr auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 68.710,15 € zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2022 wurden darüber hinaus 165.000,00 € für die Maßnahme eingeplant, sodass die Kosten voll gedeckt sind.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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