BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/597/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragsteller beantragen die Erstaufforstung des Grundstücks in der

 

Gemarkung: IkendorfFlur: 1Flurstück: 372.

 

Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks und nutzen dieses derzeit landwirtschaftlich. Der Antrag wurde beim Forstamt Billenhagen gestellt, welches das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, da dieses eine ökologische Aufwertung darstellt.

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da es sich bei der Aufforstung nicht um eine bauliche Anlage i. S. d. LBauO M-V handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erforderlich.

 

Es sind keine Straßen, Gewässer, abwassertechnische Anlagen o. ä. betroffen, sodass Bedenken nicht entgegenstehen.

 

Die Gemeinde wird um Zustimmung zum Vorhaben gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 22.11.2021 dem Antrag auf Aufforstung des Grundstücks in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 372 der Antragsteller zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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