BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV//091/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Defekte Brandmeldeanlage im Amt - Gefahr in Verzug
Genehmigung der Eilentscheidung der Amtsvorsteherin und des 1. stellv. Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Marcel Kuhz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 138 Abs. 3 S. 1 KV M-V entscheidet die Amtsvorsteherin in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung des Amtsausschusses aufgeschoben werden kann.
Im Rahmen der routinemäßigen Wartung wurde bemerkt, dass die Brandmeldeanlage, Hausalarmanlage und Löschwasseransteuerung des Amtsgebäudes des Amtes Carbäk im 18184 Broderstorf, Moorweg 5 defekt ist.
Eine Brandmeldeanlage sorgt dafür, dass Feuer und Rauch frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden. Sie trägt damit nicht nur zum erhöhten Personenschutz der im Gebäude befindlichen Mitarbeiter und Bürger bei, sondern kann auch die durch ein Feuer verursachten Schäden an Sachwerten eindämmen. Ein Defekt an einer entsprechenden Anlage stellt damit eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, aber auch das Eigentum des Amtes Carbäk dar, die umgehend abzuwehren ist. Mithin handelt es sich um eine dringende Angelegenheit, die keinen Aufschub duldet. Es ist eine Eilentscheidung zu treffen.
Auf Grund der besonderen Dringlichkeit sowie dem bestehenden Wartungsvertrag, wurde auf die Einholung von Angeboten von mehr als einem Anbieter gemäß § 8 Absatz 4 Nr. 9 UVgO verzichtet. Es lag somit das Angebot der Firma Warn- und Sicherheits-Technik Rostock GmbH (WST) in Höhe von 6.836,50 Euro netto, mit der Zusage der schnellstmöglichen Durchführung der Leistung vor.
Am 04.11.2021 erfolgte die Beauftragung der Firma WST mit der Reparatur der Anlage durch die Amtsvorsteherin und ihren ersten Stellvertreter.
Die Eilentscheidung bedarf der Genehmigung durch den Amtsausschuss gem. § 138 Abs. 3 S. 2 KV M-V.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2021 die Genehmigung der Eilentscheidung der Amtsvorsteherin und ihres Stellvertreters vom 02.11.2021 zur Beauftragung der Firma WST mit der Reparatur der Brandmeldeanlage, Hausalarmanlage und Löschwasseransteuerung des Amtsgebäudes des Amtes Carbäk.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel i.H.v. 6.836,50 Euro netto (8.135,44 brutto) sind auf dem Produkt 11401 (Zentrales Gebäudemanagement) und dem Konto 5231300 (Unterhaltung der Gebäude) im Teilhaushalt 2 verfügbar.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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683,2 kB
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