BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/326/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer Initiative zur teilweisen Übertragung von Zuständigkeiten der unteren Straßenverkehrsbehörden an Gemeinden und Ämtern (Anordnung von Tempo 30)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Am 26.10.2021 ging über den Städte- und Gemeindetag M-V das Schreiben der Bürgermeister der Gemeinden Fünfseen, Malchow und Neukloster bezüglich der Problematik „Errichtung von Fußgängerüberwegen“ mit der Bitte um Unterstützung ein.
In Absprache mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden wurde ein Unterstützungsschreiben verfasst, welches auch auf die ähnlich gelagerte Thematik der Einrichtung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweist.
Die initiierenden Bürgermeister haben sich für die Unterstützung bedankt aber zugleich mitgeteilt, dass eine Vermischung mit dem Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht gewollt ist, da in den dortigen Gemeinden dafür keine Mehrheiten bestehen.
Insofern sollte der Amtsausschuss entscheiden, ob diese Thematik weiterverfolgt werden soll und wenn ja, in welcher Form.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Graal-Müritz Frau Dr. Chelvier hatte sich in einer Telefonschaltkonferenz mit dem LR zu dem Unterstützungsgesuch geäußert und ebenfalls eine Erweiterung um die Thematik Geschwindigkeitsbegrenzung angeregt.
Da auch sie die ablehnende Antwort in Bezug auf die Vermischung erhalten hat, wird von Seiten der Gemeinde Graal-Müritz angedacht, das Thema alleine weiterzuverfolgen.
Frau Dr. Chelvier favorisiert jedoch nicht eine Übertragung von Kompetenzen an Gemeinden und Ämter im Sinne einer unteren Straßenverkehrsbehörde, sondern möchte vielmehr eine Stärkung des Mitspracherechts der Kommunen erreichen. Beispielhaft wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Baurecht genannt, welches in ähnlicher Weise auch im Bereich von Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden könnte. Ebenso sollten nicht bereits geschehene Unfälle ausschlaggebend für die Einrichtung von Begrenzungen sein, sondern andere Faktoren berücksichtigt werden.
Frau Dr. Chelvier ist an einem gemeinsamen Vorgehen interessiert, sofern auch das Amt bzw. einzelne Gemeinden entsprechend aktiv werden.
In diesem Fall ist natürlich auch die Einbindung des Städte- und Gemeindetages M-V als kommunaler Spitzenverband sinnvoll, um so eine laute und starke Stimme zu haben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2021, dass die Verwaltung beauftragt wird, über den Städte- und Gemeindetag M-V eine Initiative zu erwirken mit der Zielstellung, dass den Gemeinden und Ämtern ein stärkeres und verpflichtendes Mitspracherecht bei der Errichtung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen gesetzlich eingeräumt wird.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,9 kB
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743,1 kB
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