BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/160/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Antrag Herr M. Noak siehe Anlage

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der in der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Broderstorf vom Gemeindevertreter Martin Noak eingereichte Antrag beinhaltete folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung vom 01.12.2021, dass die Mitglieder des Amtsausschusses der Gemeinde Broderstorf verpflichtet werden, dem Antrag auf Abberufung der Amtsvorsteherin nicht zuzustimmen. Sollten sie sich nicht imstande fühlen, die Interessen der Gemeinde Broderstorf im Amtsausschuss zu vertreten, dann sollen sie ihr Mandat für diesen Ausschuss niederlegen oder die Gemeindevertretung wird sie aus diesem Ausschuss abberufen.

 

Ein Beschluss, mit dem Mitglieder der Gemeindevertretung verpflichtet werden, ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu zeigen, wäre rechtswidrig, da dieser dem § 23 Abs. 3 KV M-V widerspricht. Danach sind die Mitglieder der Gemeindevertretung nicht an Aufträge oder Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließungen beschränkt wird, gebunden, sondern üben ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. In Verbindung mit § 135 ist § 23 Abs. 3 KV M-V auch auf die Mitglieder des Amtsausschusses anwendbar.

 

Infolgedessen wurde der Beschlussvorschlag durch den Antragsteller dergestalt abgeändert, dass von einer rechtswidrigen Verpflichtung abgesehen und nun eine Erwartungshaltung formuliert wird.

Dies ist im Rahmen der KV M-V zulässig, da sich daraus keine Verpflichtung für die Gemeinde Broderstorf vertretenden Amtsausschussmitglieder ableitet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021, dass es für die Gemeinde Broderstorf wichtig ist, dass die Bürgermeisterin der Gemeinde Broderstorf Frau Monika Elgeti Amtsvorsteherin des Amtes Carbäk bleibt und die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf erwartet von ihren Amtsausschussmitgliedern, dass sie diese Position bei der Abstimmung im Amtsausschuss über den Abberufungsantrag der Amtsvorsteherin Monika Elgeti vertreten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten: keine

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Anlagen

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