BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/396/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Amtes Carbäk die Haushaltssatzung r das Haushaltsjahr 2022 und der dazugehörige Haushaltsplan der Gemeinde Roggentin erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2021 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06.12.2021 folgende wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2022:

 

54100 (Gemeindestraßen)

55100 (öffentliches Grün)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein Jahresergebnis von -1.912.800 EUR aus. Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 6.788.717 EUR.

In Summe ergibt sich ein Jahresüberschuss von 4.875.917 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Finanzhaushalt 2022 weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -1.550.900 EUR aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 5.337.342 EUR.

In Summe ergibt sich ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von 3.786.442 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Haushalt der Gemeinde Roggentin beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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