BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/327/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Amtsverwaltung ist an das landesweite Verwaltungsdatennetz CN LAVINE angeschlossen, welches Voraussetzung für den gesicherten Datenverkehr in verschiedenen Bereichen (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt etc.) ist und als Fallback-Lösung für den Betrieb der IP-Telefonanlage fungiert.
Da das amtsinterne Verwaltungsnetz neben CN LAVINE auch an ein sogenanntes Drittnetz (Telekom-DSL für Telefonie und Internet) angeschlossen ist, sind durch das Land M-V Anschlussbedingungen vorgegeben worden, die zur Sicherung der Integrität von CN LAVINE eingehalten werden müssen.
Diese beinhalten neben einigen technischen Maßnahmen auch organisatorische Maßnahmen wie die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und das Vorliegen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder ISIS12.
Das Land M-V hat angekündigt, im kommenden Jahr die Einhaltung der Anschlussbedingungen vor Ort zu prüfen.
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V bietet seinen Mitgliedern analog der Bestellung eines Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auch die Bestellung eines Gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten G-ITSB an.
Auch unabhängig von der Notwendigkeit entsprechend den Anschlussbedingungen wird die Bestellung eines ISB als erforderlich erachtet, da dieser die Verwaltung bei der Gewährleistung der IT-Sicherheit unterstützen kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Cyberangriffs in Nordwestmecklenburg im vergangenen Monat, welcher die Anfälligkeit der Systeme und die Auswirkungen in drastischer Weise erkennbar machte.
Die jährlichen Kosten für die Inanspruchnahme betragen 9.290,00 EUR.
Der Leistungskatalog des G-ITSB kann der Anlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2021, den Gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in M-V ab 01.01.2022 zum Informationssicherheitsbeauftragten des Amtes Carbäk zu bestellen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,2 kB
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