Beschlussvorlage - BV/BAU/63/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie bereits bekannt ist, plant die PLATIN-Haus Bauträger GmbH die Bauruine, welche sich im Ortsteil Neu Roggentin, im Kreuzungsbereich Roggentin-Globus/ Autobahnauffahrt A19 befindet, abzureißen und an gleicher Stelle ein neues Gebäude zu errichten.

Bereits in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf am 13.10.2021 wurde für die Vorhabenidee zur Errichtung eines Büro- und Wohnhauses mit insgesamt 4 Vollgeschossen auf dem Grundstück in der Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstücke 43/16 u. a. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

Zum Vorhaben fand am 25.01.2021 zusammen mit der Antragstellerin, dem Geschäftsführer vom örtlichen Globus sowie Vertretern des Straßenbauamtes und des Landkreises Rostock eine Beratung zur weiteren Planung statt. Im Ergebnis kann das Vorhaben nur mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt werden, da ein einfacher Bauantrag aufgrund des fehlenden Einfügens nach § 34 BauGB, auch in gewerblicher Hinsicht, keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Mit Schreiben vom 27.01.2022 stellt die Antragstellerin den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Umsetzung des Vorhabens.

Die Gemeindevertretung wird um Entscheidung gebeten, ob dem Antrag stattgegeben und ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt: Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Antragstellerin vom 27.01.2022 stattzugeben und ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans trägt der Investor.

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Anlagen

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