Beschlussvorlage - BV/Käm/395/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2022 und der dazugehörige Haushaltsplan 2022 des Amtes Carbäk erarbeitet und am 02.12.2021 beschlossen.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises hat die Amtsverwaltung darauf hingewiesen, dass § 1 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2022 des Amtes Carbäk (Gesamtbetrag der Erträge) nicht korrekt ausgewiesen wird. Es wird fälschlicherweise die Entnahme der Kapitalrücklage mit einberechnet.

 

Mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. August 2019 wurden viele Muster der Haushaltsplanung inhaltlich sowie vom Layout angepasst, darunter auch das der Haushaltssatzung. Nach Rücksprache mit dem Softwareanbieter H&H proDoppik wurden die inhaltlichen Änderung an der Haushaltssatzung zum Leidwesen aller Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auch 2 Jahre später immer noch nicht vollumfänglich umgesetzt.

 

Es handelt sich hierbei lediglich um einen redaktionellen Fehler (Darstellungsfehler), der sich rein auf das Muster der Haushaltssatzung bezieht. Eine Veränderung hinsichtlich der zugrundeliegenden Planzahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie des Investitionsprogramms liegt nicht vor. Damit ist auch der Beschluss eines komplett neuen Haushaltes samt Haushaltssatzung und Haushaltsplan entbehrlich. 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 -keine-

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 20.01.2022 ergänzend zum Beschluss AA 05/06/2021 die laut Anlage beigefügte korrigierte Haushaltssatzung 2022.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen  __ Nein - Stimmen   __ Stimmenthaltung(en)

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Finanz. Auswirkung

 -keine-

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