Beschlussvorlage - BV/HBA/335/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der 2. stellv. Amtsvorsteher Herr Wallis hat angekündigt, sein Amt zur Verfügung zu stellen. Über die damit einhergehende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis hat der Amtsausschuss als oberste Dienstbehörde zu beschließen.

 Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 31 Landesbeamtengesetz M-V ist seinem Wunsch zur Entlassung aus dem Ehrenamt zu folgen. Ein Ermessen des Amtsausschusses liegt nicht vor.             

Wird die erforderliche einfache Mehrheit beim Entlassungsbeschluss nicht erreicht, ist diese Ablehnung rechtswidrig.

 Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 20.01.2022, Herrn Jörg Wallis mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. stellvertretender Amtsvorsteher des Amtes Carbäk zu entlassen.

 Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

keine 

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