Beschlussvorlage - BV/HBA/333/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 139 Abs. 1 KV M-V wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Amtsvorstehers, die ihn im Falle seiner Verhinderung vertreten. Diese ehrenamtlichen Stellvertreter werden zu Ehrenbeamten ernannt.             

 

Die Stellvertreter werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Amtsausschussmitglieder gewählt. Die Reihenfolge der Stellvertreter ist mit der Wahl festzulegen. 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk wählt in seiner Sitzung am 20.01.2022

……………………………… zum zweiten Stellvertreter des Amtsvorstehers.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 250 EUR und ist unter dem Produktkonto 11101.501100 im TH 1  i.H.v. 3.000 EUR geplant.

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