Beschlussvorlage - BV/BAU/71/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schülerverkehr in Fresendorf wird von der rebus Regionalbus Rostock GmbH gefahren und ist als Übergangslösung gedacht, bis eine Buswendeschleife am Ortseingang errichtet ist. Die Straßen in Fresendorf sind in 3,00 m Breite ausgebaut und die Kurven sehr eng. Der Bus kommt nur sehr knapp durch den Ort und Begegnungsverkehr ist nicht möglich, da auch keine Ausweichstellen eingerichtet sind. Der Richtungsverkehr ist ebenfalls ungeregelt.

Die Gemeinde Roggentin hatte im Jahr 2018 beschlossen eine Buswendeschleife zu errichten und die Planung zu beginnen (GV 08/14/2018) sowie die Durchführung von Baugrunduntersuchungen vorzunehmen (GV 08/15/2018). Beide Beschlüsse wurden am 12.10.2020 durch die Gemeindevertretung aufgehoben (GV 06/17/2020 und GV 06/18/2020), Die angedachte Buswendeschleife hat keine Baugenehmigung durch das Planungsamt erhalten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde beschlossen, Flächen anzukaufen, damit der Bus besser durch den Ort fahren kann.

Rebus hat mit Schreiben vom 04.11.2021 angekündigt den Schulbusverkehr einzustellen, sofern sich die Bedingungen verschlechtern und keine Lösungen bezüglich einer Buswendeschleife in Sicht sind. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Einstellung des Schülerverkehrs wird begründet mit den schlechten Straßenverhältnissen ohne Richtungsverkehr, den schmalen Straßen, den größer werdenden Baum- und Strauchbewuchs sowie den engen Kurven. Die rebus sieht in der Befahrung unter diesen Verhältnissen ein hohes Risiko, dass nicht weiter getragen werden kann.

Nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse durch das Ordnungsamt des Amtes Carbäck ist die Umsetzung eines einseitigen Richtungsverkehres nicht umsetzbar, ohne bauliche Maßnahmen an den Zufahrten der einzelnen Grundstücke vorzunehmen.

Der Baum- und Strauchbewuchs wurde zurückgeschnitten.

Im Bereich der Kurve Zum Hopfenhof 8 / Am Schloßberg wurde von der Gemeinde ein ca. 2,00 m breiter Streifen erworben. Es müssten dort noch Teilflächen befestigt werden. Auch wurde zwischenzeitlich der Zaun bei Zum Hopfenhof 8 versetzt. Trotzdem ist der Kurvenradius sehr eng und schwierig zu befahren insbesondere für den Schulbusverkehr.

Die rebus GmbH und auch der SB ÖPNV/Beteiligungen des Landkreises Rostock plädieren für eine Buswendeschleife am Ortseingang von Fresendorf nördlich des Zufahrtsbereiches in den Ort. Gemeint ist das Flurstück westlich Am Schloßberg 1, welches als Acker genutzt wird.

Der geplante Standort der Buswendeschleife befindet sich nicht mehr im Bereich der Innenbereichssatzung von Fresendorf. Die Genehmigungsfähigkeit sowie die öffentlich-rechtlichen Bedingungen sind zu erfahren bzw. vorabzustimmen.

Mit der Errichtung der Buswendschleife kann der Schulbusverkehr und auch der zukünftige Rufbusverkehr, der zurzeit in Planung ist, für den Ortsteil Fresendorf für die Zukunft gesichert werden.

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob eine Buswendeschleife mit barrierefreier Haltestelle am Ortseingang von Fresendorf errichtet werden soll. Als erster Schritt ist die Genehmigungsfähigkeit zur prüfen, die Voraussetzungen zu erfahren und die öffentlich-rechtlichen Vorabstimmungen zu tätigen. Dazu soll ein Ingenieurbüro mit den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI beauftragt werden. Weiterhin sind Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen zu beauftragen.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Die Buswendschleife soll auf dem Flurstück 86, Flur 1, Gemarkung Fresendorf errichtet werden, welches in Privatbesitz ist.

Für die Buswendeschleifen werden ca. 900 m² Fläche benötigt.

Mit den Eigentümern der Fläche sind Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 am Ortseingang von Fresendorf eine Buswendeschleife mit barrierefreier Haltestelle zu errichten.

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI 2021, die Vermessungsleistungen und die Baugrunduntersuchungen sind zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten stellen sich nach einer groben Schätzung für das gesamte Projekt wie folgt dar:

Bezeichnung

Kostenschätzung
01.03.2022

 

[ brutto ]

Bauleistungen

167.000,00 €

Bauleistungen

167.000,00 €

 

 

§48 HOAI - LPH 1-9, einschl. örtl. Bauüberwachung

23.100,00 €

Vermessung

1.500,00 €

Baugrund

4.500,00 €

Planungskosten

29.100,00 €

 

 

Summe Bau- und Planungskosten

196.100,00 €

 

 

Ausgleichsmaßnahmen

14.000,00 €

Grunderwerb / Liegenschaften

5.000,00 €

Kontrollprüfungen

2.500,00 €

Leistungen Dritter

21.500,00 €

Sicherheit / Rundung

2.400,00 €

Gesamtkosten der Maßnahme

220.000,00 €

Für die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI 2021, die Vermessungsleistungen und die Baugrunduntersuchung werden 11.000,00 Euro veranschlagt.

 

Im Haushalt 2022 sind keine Mittel für das Vorhaben eingestellt.

Es werden auf dem Produktkonto 54100.7857100 Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro nicht in Anspruch genommen, die zur Deckung verwendet werden können.

Damit ist die Finanzierung gesichert.

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Anlagen

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