Beschlussvorlage - BV/HRA/225/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen, die, aus logischen Erwägungen vor sehr langer Zeit entstandene und seitdem unangefochten umgesetzte, personelle Besetzung im Haupt- und Finanzausschuss des Amtes durch die Bürgermeister nun auch in der Hauptsatzung konkret zu benennen.

Da nunmehr keiner der Bürgermeister gleichzeitig der Amtsvorsteher ist, muss auch dies geregelt werden. Gem. § 136 Abs. 4 S. 1 KV M-V hat letzterer zwar per se ein Teilnahme-, aber kein Stimmrecht. Das ist bei einem die Entscheidungen des Amtsausschusses vorbereitenden Ausschuss ungünstig, so dass sowohl die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden als auch der Amtsvorsteher als geborene Mitglieder des HFA aufgezählt werden.

Eine Regelung, dass bei personeller Übereinstimmung BM-AV diese Person nur eine Stimme hat, ist nicht notwendig. Anders verhielte es sich, wollte man dieser einen Person als Ausschussmitglied zwei Stimmen für ihre zwei Ämter, durch die sie Zugang in den Ausschuss erlangt, zusprechen wollen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 10.03.2022 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Carbäk gemäß anliegendem Entwurf.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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