Informationsvorlage - IV/BAU/80/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Fertigstellung des neuen Mehrfamilienhauses im Schwarzen Weg Broderstorf ist für Ende Juni (Bauendreinigung) geplant. Gem. Auflage Nr. 3 der Baugenehmigung zum Neubau vom 07.07.2020 muss der Abbruch des angrenzenden Bestandsgebäudes mit den Hausnummern 16-18 bis spätestens 1 Jahr nach Nutzungsaufnahme erfolgen und der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte in ihrer Sitzung am 01.09.2021 den Abriss des Bestandsgebäudes beschlossen, sowie die Ausschreibung der Planungsleistungen hierzu. 

Nach weiteren Überlegungen und Rücksprache auch mit dem Planungsbüro für den Neubau des Hauses I äußerte die Gemeinde den Wunsch, den Abbruch des Bestandsgebäudes ohne Planer durchzuführen, um Kosten zu sparen und zudem ein Paschalangebot für die Leistungen abzufordern. 

Hierzu wurde vom Fachamt eine Ausschreibungsunterlage für die Entkernung, den Abbruch und die Entsorgung des Bestandsgebäudes vorbereitet (siehe Anlage). Es wird nunmehr um fachliche Expertise des Bauausschusses und entsprechende Hinweise hierzu gebeten. 

 Die Ausschreibung der Leistungen muss im Wege der Beschränkten Ausschreibung entsprechend Vergabeerlass M-V erfolgen und soll nach Abstimmung mit dem Bauausschuss zeitnah im Vergabeportal eingestellt werden. 

Hinweis:

Vor Abbruch muss in jeden Fall die vorliegende Beweissicherung für den Neubau aktualisiert und um weitere Gebäude in unmittelbarer Nähe zum abzureißenden Bestandsgebäude erweitert werden. Zudem ist für den Abbruch ein SiGeKo und zwingend eine externe Bauüberwachung zu beauftragen. 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 Keine

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Finanz. Auswirkung

 Die geschätzten Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes belaufen sich auf ca. 300.000,00 €.

Die Mittel wurden im aktuellen Haushaltsplan auf dem Produktkonto 11401.0960000/7852200 berücksichtigt. 

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Anlagen

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