Beschlussvorlage - BV/Käm/396/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 28.11.2019 hat der Amtsausschuss haushaltrechtliche Festlegungen in Bezug auf die Jahresabschlusserstellung getroffen. Es wurde bestimmt, dass bis einschließlich des Jahresabschlusses 2019 die nach der alten Fassung der GemHVO Doppik M-V gültigen Muster verwendet werden müssen.

§ 63 GemHVO Doppik M-V regelt eindeutig die Übergangsbestimmungen nach der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung im Jahre 2019. Demnach bedarf es bei der Jahresabschlusserstellung 2018 und 2019 keiner haushaltsrechtlichen Festlegung. Ob die sogenannten „alten“ oder „neuen“ Muster verwendet werden, obliegt allein der Verwaltung/dem Kämmerer. Aufgrund der Umstellung der Haushaltssoftware inkl. aller Muster auf die aktuellen Gegebenheiten ist notwendig, diesen Teil des Beschlusses aufzuheben, da die Herrichtung des „alten“ Standards aufwendig sowie zeitraubend ist und den Jahresabschluss 2018 weiter verzögern würde.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 10.03.2022

die Aufhebung des folgenden Teils des Beschlusses vom 28.11.2019 zu den haushaltsrechtlichen Festlegungen AA/05/04/2019.

 

Die durch das Ministerium für Inneres und Europa zur Verfügung gestellten Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik sind

 

2. für die Jahresabschlüsse bis einschließlich des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zu verwenden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen  __ Nein - Stimmen   __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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