Beschlussvorlage - BV/BAU/86/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die FFw Broderstorf benötigt für die Umsetzung des abwehrenden Brandschutzes (Pflichtaufgabe der Gemeinde) Atemschutzgeräte. Die vorhandenen 8 Atemschutzgeräte in der FFw Broderstorf unterliegen einer verpflichtenden regelmäßigen 6-Jahres-Wartung und sich daraus ergebenden Reparaturen, die in diesem Jahr wieder ansteht. Der Hersteller der Atemschutzgeräte (Dräger) informierte, dass es für die vorhandenen Atemschutzgeräte keine Ersatzteile  mehr gibt und  daraus die dringende Neuanschaffung von Atemschutzgeräten folgt. 

Für die Anschaffung von 8 Atemschutzgeräten werden finanzielle Mittel in Höhe von gesamt 22.172,81€ brutto benötigt, die den finanziellen Rahmen, zu dem die Bürgermeisterin gemäß Hauptsatzung ermächtigt ist, zu unterzeichnen, überschreiten. Für die Anschaffung der Atemschutzgeräte wurde ein Antrag auf Förderung beim Landkreis Rostock gestellt. Seitens des Landkreises sind von den genannten Gesamtkosten pro Atemschutzgerät  (bestehend aus dem Set - Preßluftatmersystem, Lungenautomat u. Atemschutzvollmaske-) 950,-€ förderfähig.

Die Anschaffung erfolgt über eine entsprechende Ausschreibung nach dem Vergabeverfahren und soll als gemeinsame Ausschreibung mit den anderen Wehren (ausgenommen Gemeinde Roggentin - auf Grund zeitlicher Aspekte) über das Amt (für jede Gemeinde 1 LOS) erfolgen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt 

keineeine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Anschaffung von acht Atemschutzgeräten für die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes, als Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden zur Erteilung des Auftrages durch die Gemeindevertretung ermächtigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel für die Anschaffung von Atemschutzgeräten wurden im Haushaltsplan der Gemeinde Broderstorf unter dem Produkt 12600.7857100 unter der Investitionsmaßnahme 12600 22001.1 in Höhe von 9.000,-€ (nur für 4 Geräte) eingestellt. Die Überschreitung i.H.v. 13.172,81€ wird durch die beantragte Förderung in Höhe von 7.600,-€ sowie durch Minderausgaben in Höhe von 5.572,81€ im Produktkonto 12600.785600 in der Investitionsmaßnahme 12600 22001.6 (5 Hydranten Poststraße)abgedeckt.  Sollte widererwartend keine Förderung zum Tragen kommen, wird die Gesamtüberschreitung durch  Minderausgaben in der Investitionsmaßnahme 12600 22001.6 (5 Hydranten Poststraße)abgedeckt. 

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Anlagen

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