Beschlussvorlage - BV/Käm/397/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Amtes Carbäk die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und der dazugehörige Haushaltsplan der Gemeinde Thulendorf erarbeitet. 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2022 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022. 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2022 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2022

 

21100 (Grundschulen)

36100 (Förderung von Kindern in Tagespflege) 

54100 (Gemeindestraßen) 

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein Jahresergebnis von -150.800 EUR aus. Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 56.338,99 EUR. In Summe ergibt sich ein Fehlbetrag von -94.461,01 EUR und folglich ein unausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V.

Der Finanzhaushalt 2022 weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -90.700 EUR aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 629.056,10 EUR. In Summe ergibt sich ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von 538.356,10 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V.

Auf ein Haushaltssicherungskonzept wird gemäß § 43 Abs. 7 i.V.m. Abs. 9 KV M-V verzichtet, da der Haushaltsausgleich zwar nicht im Haushaltsjahr, aber spätestens zum Ende des Finanzplanungszeitraum erreicht wird.

Der Haushalt der Gemeinde Thulendorf beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

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Anlagen

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