Beschlussvorlage - BV/BAU/89/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wurde der Vorschlag zur Errichtung einer Flutlichanlage (FLA) in Vogtshagen unterbreitet.

Die FLA ist für die Fußballspiele des örtlichen Fußball-Spiel-Verein Vogtshagen e.V. und für weitere Veranstaltung auf dem Bolzplatz zu den dunklen Tageszeiten gedacht.

Die Fußballer nutzen den Bolzplatz dienstags in der Zeit von 19.00 – 21.00 Uhr und sonntags 10.00 – 12.00 Uhr. In den Monaten November bis März gehen die Fußballer in die Halle in Gelbensande.

Die FLA würde in den Monaten September, Oktober, April und Mai von den Fußballern ca. 0,5 - 1 Stunde in der Woche genutzt werden.

Es sollen 2 Masten mit 8 m Höhe und LED-Strahler aufgestellt werden, die den Bolzplatz ausleuchten.
Die Stromzufuhr erfolgt über das Dorfgemeinschaftshaus.

Fördermittel könnten beantragt werden über LEADER. Dazu muss bis Juni eine Bewerbung beim Landkreis eingereicht werden. Der Förderhöchstsatz ist mit 90 % festgelegt.

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob eine Flutlichtanlage auf dem Bolzplatz in Vogtshagen errichtet werden soll.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Der Bolzplatz befindet sich auf dem Flurstück 308, Flur 1, Gemarkung Vogtshagen, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet.

Es sind keine Auswirkungen auf die Liegenschaft bekannt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevetretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 die Errichtung einer Flutlichtanlage am Bolzplatz in Vogtshagen..

 

Die Leistungen sollen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevetretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 die Errichtung einer Flutlichtanlage am Bolzplatz in Vogtshagen.

Das Vorhaben soll nur mit Fördermittel umgesetzt werden.

 

Nach Zuwendungsbescheid sollen die Leistungen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 11.500,00 Euro einschl. Umsatzsteuer.

Im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel eingestellt:

auf dem Produktkonto: 42400.0960000.7859000

in Höhe von: 25.000,00 Euro

 

Die Finanzierung ist gesichert.

 

Können Fördermittel in Höhe von 90 % eingeworben werden, kann mit einer Fördersumme von 10.350,00 Euro gerechnet werden.

 

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