Beschlussvorlage - BV/BAU/90/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Bauvorhaben Technologiezentrum Poppendorf wurde am 25.08.2021 nach einer zweiten Ausschreibungsrunde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, welche dann final am 21.01.2022 vorlag. Allerdings monierte der Fördermittelgeber, dass die Studie keine Aussagen bzw. Analysen zum regionalen Gründerpotential, der existierenden Hochschul- und Forschungslandschaft und zu den Wegen der Erschließung des Gründerpotentials entsprechend der Fördermittelrichtlinie enthält. Nach Prüfung der Ausschreibung (Leistungsbeschreibung) wurde festgestellt, dass diese insbesondere zu diesem Punkt keine eindeutige Formulierung enthielt.

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber wurde kurzfristig die Nacharbeitung der Studie zu den monierten Punkten beauftragt. Die Nachtragsstudie lag bereits zum 18.02.2022 vor und wurde dem Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindevertretung wird zur Beauftragung des Nachtrags durch den Bürgermeister um Zustimmung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 ihre Zustimmung zur Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Erweiterung der Machbarkeitsstudie zum Technologiezentrum Poppendorf.

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Finanz. Auswirkung

Der Nachtragsauftragssumme beläuft sich auf 11.900,00 € brutto.

Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 57100.5629000 keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Deckung ist jedoch gewährleistet über das Produktkonto 55200.5233900.

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Anlagen

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