Beschlussvorlage - BV/BAU/93/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Rostock (Sozialamt) kontaktierte die Bürgermeisterin der Gemeinde Broderstorf, um in Erfahrung zu bringen, ob die Gemeinde Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stellen könnte. Aktuell stehen, auch nach Rücksprache mit der Wohnungsverwaltung, insgesamt 3 Wohnungen im Bestandsgebäude im Schwarzen Weg 17 und 18 zur Verfügung. Die weitere Prüfung der Geeignetheit der Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft durch den Landkreis steht noch aus.

Da die kriegspolitische Lage in der Ukraine derzeit noch angespannt und ungeklärt ist, ist täglich mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen. Zwar stehen nach (mündlicher) Auskunft des Landkreises genügend Unterkünfte zur Verfügung. Gleichwohl kann sich die Lage kurzfristig ändern, sodass weitere Unterkünfte benötigt werden.

Es steht die Idee im Raum, dass das Bestandsgebäude im Schwarzen Weg nach Freizug aller Mieter in den neuen Wohnblock komplett als Flüchtlingsunterkunft angeboten wird. Hierzu wurde bereits Kontakt mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde aufgenommen, da die Auflage Nr. 3 aus der Baugenehmigung v. 07.07.2020 (Az.: 07556-19-117) – Abriss des Bestandsgebäudes spätestens 1 Jahr nach Nutzungsaufnahme des Neubaus – dem entgegenstehen würde. Nach bisher mündlicher Auskunft des Bauamtsleiters der Unteren Bauaufsichtsbehörde selbst, stehen Bedenken (auch aus brandschutzrechtlicher Sicht) nicht entgegen, sodass das Bestandsgebäude dem Landkreis zur Verfügung gestellt werden könnte.

Der Bauausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 21.03.2022 bereits beraten und empfiehlt, nach schriftlicher Genehmigung des Landkreises hinsichtlich der Auflage Abriss und Brandschutz, das Bestandsgebäude als Flüchtlingsunterkunft (befristet) vorzuhalten.

Eine schriftliche Befreiung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zum Vorhaben wird nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin erfolgen. Diese wird, wenn vorliegend, zur Sitzung nachgereicht.

Die weitere Abwicklung der Flüchtlingsunterkünfte erfolgt dann über die Wohnungsverwaltung.

Die Gemeindevertretung wird um Positionierung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2022, das Bestandsgebäude im Schwarzen 16-18 in Broderstorf, nach Freizug aller Bestandsmieter in den Neubau, dem Landkreis Rostock als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Auflage Abriss sowie Brandschutz).

 

Die Überlassung und die damit einhergehende Verschiebung des Abrisses erfolgt befristet ausschließlich für die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge.

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Finanz. Auswirkung

Allg. Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas, Wasser, Wartung). Ggf. erfolgt eine Entschädigung des Landkreises Rostock (Sozialamt). Dies wäre zu prüfen.

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Anlagen

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