Beschlussvorlage - BV/AVK/188/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Broderstorf  wurde über die Verfahrensweise hinsichtlich der Durchführung und der Finanzierung der Ortsteilfeste Broderstorf beraten. 

Bisher wird durch den Bürger- und Kulturverein das Kinderfest und der Tanz in den Mai organisiert. Durch Herrn Harms kam die Frage auf, inwieweit weitere Aktivitäten vollumfänglich in die Zuständigkeit des Vereins übergehen soll (siehe Protokoll vom 16.03.2022).

 

Aus dem Ausschuss ergeht folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung: siehe Beschlussvorschlag.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung vom 06.04.2022 folgende Verfahrensweise hinsichtlich der Durchführung und Finanzierung der Ortsteilfeste Broderstorf:

1. Die Verantwortung der Festivitäten für die geplanten Ortsteilfeste der Gemeinde Broderstorf wird vollumfänglich an den Bürger- und Kulturverein übergeben.

2. Die Gelder für die Feste sind im Haushalt der Gemeinde Broderstorf eingestellt. Die Abwicklung der Finanzen erfolgt durch Einreichung der Quittungen/Rechnungen des Verantwortlichen  vom Bürger- und Kulturverein an die Bürgermeisterin der Gemeinde bzw. direkt an das Amt Carbäk.

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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