Beschlussvorlage - BV/BAU/97/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seitens der Verbandsversammlung des WWAV wurde der vorliegende Muster-Löschwasservertrag - „Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser aus dem leitungsgebundenen Wasserversorgungssystem“ - (Anlage) beschlossen und der Gemeinde zur Abstimmung zugeleitet. Die Anlage zum Vertrag soll nach Vorliegen der endgültigen Zahlen mit der Gemeinde Poppendorf erstellt werden. Im Vertragsregister der Gemeinde Poppendorf befinden sich Verträge mit dem WWAV und der EURAWASSER GmbH. Sie reichen von der Bereitstellung von Löschwasser bis zu Wartungs- und Reparaturverträgen. Sämtliche Verträge stammen aus den Jahren 1999, 2000. Angesichts dessen, dass der WWAV und die Eurawasser GmbH nicht mehr gemeinsam als Vertragspartner auftreten, sondern sich der WWAV nun der Nordwasser GmbH als Unterauftragnehmer bedient, ist ein neuer Vertrag notwendig. Der vorgeschlagene Löschwasservertrag ist in rechtlicher Hinsicht geprüft worden. Er berücksichtigt die Interessen beider Vertragspartner in angemessenem Maße. Auf Änderungen oder Ereignisse soll mittels Anpassungen des Vertrages reagiert werden (z. B. § 7 Abs. 8 Löschwasservertrag). 

Neu – angesichts des Löschwasservertrages von 1999 - ist die Eigentumsübertragung aller Löschwasserhydranten der Gemeinde Poppendorf auf den WWAV. Damit entfällt für die Gemeinde die Pflicht der regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Hydranten. Die diesbezüglich bestehenden Verträge werden obsolet und die entsprechenden Ausgaben eingespart. Dafür sind die Sorgfaltspflichten im vorgeschlagenen Vertrag logisch größer, da die Hydranten dann fremdes Eigentum darstellen. Der pro Feuerlöschhydrant zurzeit festgelegte Kaufpreis beträgt nach einer Überschlagsrechnung des WWAV 635,- Euro und kommt bzgl. der Vergütung (sh. § 7 Abs. 2 Löschwasservertrag) als zahlungsunwirksame Verrechnung bis zur Kaufpreistilgung zum Tragen. 

 Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 Standorte der Hydranten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2022, mit dem WWAV eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser aus dem leitungsgebundenen Wasserversorgungssystem gemäß dem vom WWAV vorgelegten Muster-Löschwasservertrag abzuschließen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag nach Vorliegen der endgültigen Zahlen zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

 Zahlungsunwirksame Verrechnung bis zur Kaufpreistilgung Anlage/n 1 Muster - Löschwasservertrag (öffentlich)

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Anlagen

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