Beschlussvorlage - BV/BAU/07/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte in ihrer Sitzung am 13.10.2021 beschlossen, dem Antrag des SV Pastow e.V. v. 08.08.2021 stattzugeben und eine neue Flutlichtanlage unter der Voraussetzung von genehmigten Fördermitteln auf dem Rasenplatz 1 zu errichten. Hierfür sollten die Fördertöpfe nach der Richtlinie des Sportstättenbaus (SportstbRL M-V) als auch nach der Richtlinie zur Förderung der lokalen Entwicklung LEADER angesprochen werden.

Für das Projekt ist die Hinzuziehung eines Planungsbüros notwendig. Zur Beantragung der Fördermittel nach SportstbRL M-V wurden gem Beschluss der GV Broderstorf die LPH 1+2 zur Grundlagenermittlung und Vorplanung nach Ausschreibung an das Planungsbüro ibe Mahnke & Schaarschmidt vergeben. Die Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich auf 108.422,09 € brutto, zzgl. Planungsleistungen auf 130.106,51 € brutto.

Ein entsprechender Informationsantrag wurde beim Ministerium für Inneres und Sport M-V (SM) am 29.11.2021 gestellt. Mit Registrierungsschreiben vom 16.12.2021 teilte das SM bereits mit, dass die Fördermittel vollständig aufgebraucht wären und eine Förderung daher davon abhängig sei, ob die ELER-Fondverwaltung im Rahmen der Verlängerung der Förderperiode entsprechende Verstärkungsmittel bereitstellt. Es ist davon auszugehen, dass für das Projekt aufgrund obiger Ausführungen in der aktuellen Förderperiode keine Fördermittel nach SportstbRL M-V bereitgestellt werden.

Die Projektidee nach der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER kann bis zum 30.06.2022 gestellt werden. Der Auswahlentscheid der zu fördernden Projekte wird dann im August erfolgen, sodass dann zeitnah der entsprechende Förderantrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V (StALU MM) eingereicht werden kann/muss. Hierzu ist zu beachten, dass zum LEADER-Förderantrag beim StALU MM, spätestens jedoch vor Erstellung des Zuwendungsbescheides, i. d. R. im Januar/Februar des Folgejahres, alle notwendigen Genehmigungen (u. a. Baugenehmigung) vorliegen müssen.

Das bedeutet, dass die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen (mind. LPH 3 und 4) nicht erst mit Zugang des Zuwendungsbescheides im Januar/Februar 2023 erfolgen kann, sondern weitaus früher erfolgen muss, damit die rechtzeitige Vorlage der Baugenehmigung gewährleistet ist.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, nach Einreichung der Projektidee bei der LEADER-Aktionsgruppe Ostsee DBR relativ zeitnah die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben. Die Ausschreibung sollte bereits für die weiteren Leistungsphasen 3-9 erfolgen, bei stufenweiser Beauftragung. Es ist möglich, die weitere Planung dann in Abhängigkeit der Fördermittel zu stellen. Das bedeutet, die Genehmigungsplanung (LPH 3+4) kann dann erfolgen, wenn das Projekt von der LEADER Aktionsgruppe im August zur Förderung ausgewählt wurde. Die für das Projekt notwendige Baugenehmigung würde dann zum Januar/Februar 2023 vorliegen.

Eine solche Regelung ist im Ingenieurvertrag möglich.

Die Gemeinde wird hierzu um Positionierung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 für das Projekt Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9), bei stufenweiser Beauftragung. Die Planungsleistungen kommt nur zur Ausführung, sofern das Projekt von der LEADER-Aktionsgruppe Ostsee DBR zur Förderung ausgewählt wird. Eine entsprechende Regelung ist im Ingenieurvertrag vorzusehen. 

Das Amt wird beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen, dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen

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Finanz. Auswirkung

Die vorläufige Kostenschätzung zur Realisierung des Projekts beläuft sich, inkl. Planungsleistungen, auf insgesamt 130.106,51 € brutto.

 

Im TH 2 wurden auf dem Produktkonto 42400.0960000/7852200 finanzielle Mittel in Höhe von 100.000,00 € für das Jahr 2022 eingeplant. Da das Projekt jahresübergreifend bis 2023 realisiert werden wird, sind in die neue Haushaltsplanung die Reste zu übertragen und eine entsprechende Aufstockung gem. Kostenschätzung vorzunehmen.

 

Bei positivem Auswahlentscheid durch die LEADER ist mit einer Förderquote von 90 % zu rechnen, mithin mit ca. 118.000,00 € Fördermitteln.

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Anlagen

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