Beschlussvorlage - BV/HAU/166/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk wird in dieser Wahlperiode gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V i.V.m. § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk aus zwei Mitgliedern des Amtsausschusses und sechs sachkundigen Einwohnern gebildet.

Nach dem Rücktritt von Herrn Wolfgang Harms ist die Position des zweiten Mitgliedes des Amtsausschusses vakant und muss nachbesetzt werden.

Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes werden keine Verhinderungsvertreter gewählt.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk wählt in seiner Sitzung am 19.05.2022 das Mitglied des Amtsausschusses Herr/ Frau Vorname Name als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk.

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Finanz. Auswirkung

 

Die finanziellen Mittel für das Sitzungsgeld sind auf dem Produktkonto 11101.5013 (Gremien/ Sitzungsgelder) im TH1 geplant.

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