Beschlussvorlage - BV//096/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der für den Dienst-PKW (VW Polo LRO-W 1981) geschlossene Leasingvertrag läuft zum 25.06.2022 aus. In seiner Sitzung am 17.06.2021 beschloss der Amtsausschuss, den PKW zu übernehmen.

Mit Datum vom 10.05.2022 wurde ein entsprechender Übernahmeantrag sowie der Kaufvertrag beim Vertragspartner Autohaus Rostock Ost GmbH angefordert. Sofern diese bis zur Sitzung am 19.05.2022 vorliegen, werden die Dokumente der Beschlussvorlage angefügt.

Bisherige Kalkulationsgrundlage für den Restkaufwert ist die Abrechnung des Fahrzeugs gemäß Vertrag am 25.06.2022 mit 20.000 km Laufleistung.

Bei einer Übernahme durch das Amt Carbäk entfällt die Abrechnung der Mehr-/Minderkilometer und möglicher Schäden am Fahrzeug. Die Laufleistung beträgt zum Ende der Leasingzeit rund 12.000 km. 

Eine Abmeldung wird nicht notwendig, so dass hier keine weiteren Kosten entstehen.

Der Verkauf erfolgt, gemäß Auskunft vom 07.07.2021 vom Autohaus Rostock Ost, ausschließlich an das Amt Carbäk ohne Garantie und ohne Sachmängelhaftung zum Preis von 12.555,65€ zuzüglich MwSt. (Brutto = 14.941,22€)

 Der Amtsvorsteher und sein Stellvertreter müssen ermächtigt werden, entsprechende Verträge abzuschließen.

 Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 19.05.2022 die Übernahme des Leasing-KFZ (VW Polo LRO-W 1981) nach Auslauf des Leasingvertrages im Juni 2022.

Der Amtsvorsteher und sein Stellvertreter werden ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zur Übernahme und zum Kauf zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden im Teilhaushalt 1 auf dem Produktkonto 11400.7856000 (0711000) Investitionsmittel in Höhe von 15.000,- Euro für den Erwerb des Dienst-PKWs  sowie weitere 3.700 Euro auf dem Produktkonto 11400.5235100 für die Fahrzeugunterhaltung geplant.

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